23.11.2011 Bedarfsplanung überholt und dringend reformbedürftig
19. Deutscher Psychotherapeutentag zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz

(BPtK) Das geplante GKV-Versorgungsstrukturgesetz muss die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern. Das ist die zentrale gesundheitspolitische Forderung des 19. Deutschen Psychotherapeutentages in Offenbach. Schon jetzt warten psychisch kranke Menschen in Deutschland mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. „Durch das GKV-Versorgungs­strukturgesetz droht nun zusätzlich allein im nächsten Jahr der Verlust von rund 2.000 psychotherapeutischen Praxen“, warnt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Um das zu verhindern, ist kurzfristig insbesondere eine Neuberechnung des Verhältnisses von Psychotherapeuten je Einwohner notwendig.“

Angeblich arbeiten in Deutschland zu viele Psychotherapeuten. „Die amtlichen Vorgaben zur Anzahl der Psychotherapeuten in den Städten und auf dem Land stammen aus dem Jahr 1999 und schreiben bis heute die damalige Unterversorgung fest“, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Daher gelten 391 von 395 Planungsbereichen als überversorgt. Nach dem Bundesgesundheitssurvey von 1998/99 erhält in Deutschland nur jeder zehnte psychisch kranke Mensch eine angemessene Behandlung. „Das ist eine extrem schlechte Behandlungsquote und Folge davon, dass psychisch Kranke jahrzehntelang stigmatisiert waren und psychische Krankheiten nicht erkannt wurden.“ Psychisch kranke Menschen wurden viel zu spät und deshalb häufig stationär behandelt. Inzwischen werden deutlich mehr Menschen früher und ambulant behandelt. „Wir gehen davon aus, dass in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren nicht die Häufigkeit psychischer Erkrankungen zugenommen hat, sondern die gesellschaftliche Ächtung psychischer Erkrankungen verringert werden konnte und damit der lange ignorierte Behandlungsbedarf deutlich geworden ist. Das ist aus unserer Sicht eine sehr erfreuliche Entwicklung“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Bei einer depressiven Erkrankung ist es z. B. für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig, den Kranken gleich während seines ersten depressiven Tiefs zu behandeln, sonst wiederholt sich die Depression wieder und wieder mit Auswirkungen z. B. auf die Arbeitsfähigkeit eines Patienten.“

„Die amtliche Bedarfsplanung nimmt den tatsächlichen, zum Teil gravierenden Versorgungsbedarf nicht zur Kenntnis“, urteilt der BPtK-Präsident. Die Bedarfsplanung macht unerklärliche Unterschiede zwischen der Zahl der Psychotherapeuten, die sich in der Stadt und auf dem Land niederlassen dürfen. Während sich in Städten 38,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es auf dem Land nur 4,3 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. „Dies lässt sich nicht begründen“, stellt Richter fest. „Denn psychische Erkrankungen treten auf dem Land nicht wesentlich seltener auf als in der Stadt.“ Epidemiologische Daten zeigen: In Großstädten werden 34,1 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank, auf dem Land sind es 26,3 Prozent. Das heißt: In den Großstädten werden Menschen nicht einmal eineinhalbmal so häufig psychisch krank wie auf dem Land, geschweige denn neunmal so häufig, wie die amtliche Bedarfsplanung unterstellt.

„Die Bedarfsplanung hat tatsächlich noch nie einen Bedarf ermittelt, sie hat ihre Höchstgrenzen für Psychotherapeuten noch nie damit begründet, wie häufig psychische Krankheiten sind, wie sie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen behandelt werden sollen und wie viele Behandler deshalb dafür notwendig sind“, erläutert BPtK-Präsident Richter. „Die jetzige Bedarfsplanung zementiert die Unterversorgung und muss deshalb dringend reformiert werden und ein sachgerechtes Fundament erhalten.“



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