29.11.2011 Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung
Qualifikation entsprechend der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK erforderlich

(BPtK) Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zukünftig die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. November. „Patienten mit organisch bedingten psychischen Störungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – erhalten damit künftig auch ambulant eine Behandlung, die in Krankenhäusern seit Jahren Standard ist“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit erreichen wir eine erhebliche Verbesserung der Versorgung von Patienten mit hirnorganischen Erkrankungen.“

Die G-BA-Richtlinie sieht für die neuropsychologische Therapie eine zweistufige Indikationsstellung vor. In einem ersten Schritt stellt in der Regel ein Neurologe oder Psychiater eine hirnorganische Erkrankung oder Schädigung fest, welche die Ursache der organisch bedingten psychischen Störung ist. Die Indikation für die neuropsychologische Therapie erfolgt danach auf der Basis einer umfassenden neuropsychologischen Diagnostik. Diese Diagnostik, Indikationsstellung und die darauf aufsetzende Behandlung kann von Psychotherapeuten, Psychiatern oder Neurologen erbracht werden, die neben der Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie insbesondere auch über eine Qualifikation entsprechend dem Bereich Klinische Neuropsychologie der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK verfügen.

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 550.000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie geeignet ist, wird auf jährlich etwa 40.000 bis 60.000 geschätzt.



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