01.12.2011 Stichwort: Psychose – Paranoide Schizophrenie
Zur Medienberichterstattung im Fall Anders Behring Breivik

(BPtK) Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik wurde – der Medienberichterstattung zufolge – in einem Gutachten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie als nicht schuldfähig eingeschätzt. Nun ist zu befürchten, dass sich aufgrund dieses Einzelfalls die Stigmatisierung psychisch kranker Menschen verstärkt. „Die allermeisten schizophren erkrankten Menschen sind friedfertig. Dies zu betonen ist wichtig, damit es aufgrund einzelner psychisch kranker Gewalttäter nicht generell zu einer falschen Beurteilung und damit Diskriminierung psychisch kranker Menschen kommt“ mahnt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). In den vergangenen Jahrzehnten ist unsere Gesellschaft nur sehr begrenzt offener in der Akzeptanz psychisch kranker Menschen geworden. Besonders die Stigmatisierung schizophren erkrankter Menschen als „gefährlich“ hat sich nicht verändert. „Wenn die Medien nicht sorgfältig darauf hinweisen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Einzelfall handelt, wird sich die Öffentlichkeit noch stärker von psychisch kranken Menschen distanzieren“.

„Es ist nahezu verantwortungslos, in den Medien oder per Ferndiagnose einzelne Symptome zu diskutieren und daraus Rückschlüsse auf die Erkrankung eines Menschen oder dessen Schuldfähigkeit zu ziehen“, so BPtK-Präsident Richter. „Gerade Schizophrenien können mit sehr vielfältigen Symptomen verbunden sein. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass solche Diagnosen nur von erfahrenen Experten in persönlichen Gesprächen mit den betroffenen Menschen gestellt werden, was in Norwegen offenbar auch erfolgt ist.“

Psychose ist der Oberbegriff für psychische Erkrankungen mit einem Realitätsverlust. Die Betroffenen leiden typischerweise an Symptomen wie Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Im Vergleich zu anderen psychischen Erkrankungen ist es ihnen nicht möglich, selbst zu erkennen, ob z. B. eine Wahrnehmung oder Beurteilung übertrieben falsch ist. Ein Mensch mit einer Angsterkrankung kann dagegen grundsätzlich nachvollziehen, dass seine Befürchtung, in einem Fahrstuhl zu ersticken, übertrieben ist. Ein Mensch mit einer psychotischen Erkrankung ist – zumindest zeitweise – dazu nicht in der Lage. Zu den psychotischen Erkrankungen zählen u. a. schizophrene Erkrankungen, manisch-depressive Erkrankungen oder schwere (psychotische) Depressionen. Psychotische Zustände können auch nach der Einnahme bestimmter Drogen oder im Rahmen von Hirnerkrankungen oder Demenzen auftreten.

Schizophrenie ist eine Form der psychotischen Erkrankung. Die paranoide Schizophrenie ist dabei die häufigste der schizophrenen Erkrankungsformen. Sie ist vor allem durch sogenannte „Ich-Störungen“ gekennzeichnet, das heißt, dass bei den betroffenen Menschen z. B. die Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich selbst als von anderen Menschen oder überhaupt der Umwelt abgegrenzt zu erleben. So treten beispielsweise Erlebensweisen auf, bei denen die Betroffenen die Umgebung als unwirklich oder „inszeniert“ erleben, oft hören sie Stimmen und interpretieren sie dahingehend, dass sie ihr eigenes Handeln kommentieren, ihnen Anweisungen geben. Nicht selten kommt es zu wahnhaften Wahrnehmungen, das heißt, dass Menschen Dinge sehen, Stimmen hören, die sie dann im Kontext ihres eigenen Wahnsystems interpretieren. So kann ein Mensch mit einem Verfolgungswahn bei einer paranoiden Schizophrenie z. B. ein schwarzes Auto als Zeichen dafür wahrnehmen, dass er von einem Geheimdienst verfolgt wird.

Paranoide Schizophrenien verlaufen in der Regel in Phasen. Vor allem in der akuten Phase ist typischerweise die Fähigkeit eines Menschen zu komplexen, lange im Voraus geplanten Handlungen reduziert. Deswegen wurde im Vorfeld der Attentate in Norwegen auch gemutmaßt, dass der Täter Anders Behring Breivik nicht an einer schizophrenen Erkrankung leiden könne. Allerdings gibt es auch psychotische Erkrankungen (in seltenen Fällen sogar Schizophrenien), bei denen die Betroffenen durchaus zu solchen geplanten Handlungen in der Lage sind, wie dieses nach Einschätzung der Gutachter offenbar bei dem norwegischen Täter der Fall war.



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