09.01.2012 Kostenerstattung häufig einziger Ausweg für psychisch kranke Menschen
Unzumutbare Wartezeiten auch nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz

(BPtK)Ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie benötigt, wartet monatelang auf ein erstes Gespräch beim niedergelassenen Psychotherapeuten. Daran ändert auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz nichts, das am 1. Januar in Kraft getreten ist mit dem Ziel, eine „flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung“ sicherzustellen. „Für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch 2012 zu wenige Psychotherapeuten zugelassen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Aber für psychisch Kranke, die dringend eine Behandlung benötigen, gibt es einen Ausweg, um rechtzeitig eine Behandlung zu erhalten: Sie können sich an einen Psychotherapeuten wenden, der genauso qualifiziert ist wie die zur GKV-Versorgung Zugelassenen, und von ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen.“

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollten die Versicherten folgende Punkte beachten:

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