28.02.2012 Analyse qualifizierender Studiengänge zur Psychotherapeutenausbildung
Psychotherapeutenkammer NRW legt Inhaltsraster für die neuen gestuften Studiengänge vor

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt den Zugang zur Psychotherapeutenausbildung durch Nennung der Studiengänge, die erfolgreich abzuschließen sind, und durch Bezeichnung der Hochschularten, an denen diese Abschlüsse erworben werden können. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum PsychThG Ende der 1990er Jahre gab es in allen diesen Studiengängen bundesweit verbindliche Rahmenordnungen, mit denen Studieninhalte und Prüfungsanforderungen definiert waren. Der Zugang zu den Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten war damit klar geregelt.

Diese Zeiten sind mittlerweile passe. Im Zuge der 1999 mit der Bologna-Erklärung eingeleiteten Harmonisierung des europäischen Hochschulraumes wurden auch in Deutschland seit Mitte der 2000er Jahre Studiengänge grundlegend neu strukturiert. Bundesweit haben seitdem die Rahmenordnungen ihre Gültigkeit verloren. Auf Abschlüsse der inhaltlich heterogenen und gestuften neuen Studiengänge lassen sich die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung nicht mehr unmittelbar anwenden.

Eine möglichst nahe an den Vorgaben des PsychThG orientierte Beurteilung lässt sich durch Rekurs auf die Rahmenordnungen erreichen, die die zugangsqualifizierenden Studienabschlüsse seinerzeit inhaltlich näher bestimmt haben. Da die Rahmenordnungen Studieninhalte und Prüfungsanforderungen enthalten, lassen sich auf dieser Basis Raster entwickeln, mit denen geprüft werden kann, ob ein konkreter Studienabschluss bei gegebenem Studienprofil qualitativ und quantitativ dem entspricht, was mit den damaligen Rahmenordnungen vorgegeben war.

Im Auftrag der Psychotherapeutenkammer NRW wurden solche Inhaltsraster für die gestuften Studiengänge Psychologie, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit / Sozialpädagogik und Heilpädagogik entwickelt. Federführend wurde dieser Auftrag von Prof. Dr. Ulrike Willutzki übernommen, die Ausarbeitung lag im Wesentlichen bei Dipl.- Psych. Desirée Thormann. Die Betreuung von Seiten der Psychotherapeutenkammer NRW und die Zusammenstellung der vorliegenden Ergebnisse lag bei Dr. Wolfgang Groeger.

Die vollständige Analyse können Sie nachfolgend herunterladen.



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