27.03.2012 Zukünftige Psychotherapieausbildungen sollen auch weiterhin das hohe Qualifikationsniveau des Psychotherapieberufs sicherstellen
Resolution der Vertreterversammlung der LPK-BW

Am 24.03.2012 wurde die nachfolgende Resolution von der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg verabschiedet. Die Resolution steht unten auch zum Download zur Verfügung.


Trotz dringender Appelle und ausgearbeiteter Vorschläge (Forschungsgutachten, BPtK) lässt eine Reform der Psychotherapieausbildung weiter auf sich warten.

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg begrüßen deshalb ausdrücklich die vom Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, auf dem 19. DPT bekundete Absicht, notwendige Reformschritte zügig angehen zu wollen.

Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer sprechen sich nachdrücklich für eine rasche Reform der Psychotherapieausbildung aus. Die Delegierten nehmen dabei zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus ordnungspolitischen und nicht fachlichen Gründen eine Angleichung der Ausbildungswege aller Heil-berufe anstreben möchte und deshalb einer sogenannten Direktausbildung zum Psychotherapeuten besondere Bedeutung zumisst.

Das vom BMG in Auftrag gegebene Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung hat aus-drücklich das hohe fachliche Niveau der derzeitigen postgradualen Ausbildung hervorgehoben. In ih-ren Empfehlungen hatten die Gutachter ein Festhalten an postgradualen Ausbildungsstrukturen empfohlen. Dies befürworten zum jetzigen Zeitpunkt auch die Delegierten der Vertreterversammlung der LPK-BW. Des Weiteren regten die Gutachter die modellhafte Erprobung von Ausbildungswegen über ein akademisches Psychotherapiestudium an. Dem ist die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrem Reformentwurf ebenfalls gefolgt.

Bei jeder Reform der Psychotherapieausbildung ist im Sinne des Patientenschutzes das notwendig hohe Qualifikationsniveau der psychotherapeutischen Approbation sicher zu stellen. Eine eventuelle Abkehr von der qualitätsbewährten derzeitigen postgradualen Ausbildungsstruktur darf erst nach eingehender und evaluierter Erprobung unterschiedlicher neuer Modelle erfolgen.

Zur Sicherstellung einer qualitativ-hochwertigen Versorgung müssen an solche Modellprojekte notwendige Rahmenanforderungen gestellt werden:

Vor Erteilung der Approbation müssen Ausbildungskandidaten über Kenntnisse in Diagnostik und Behandlungsplanung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren sowie über vertiefte Kenntnisse und Behandlungserfahrung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren sowie Selbsterfahrung verfügen. Hierfür ist eine konzeptionelle curriculare Ausbildung notwendig.

Die Lehre in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren muss durch in diesen Verfahren ausgebildete und erfahrene Dozentinnen und Dozenten erfolgen.

Eine ausreichende Finanzierung aller Ausbildungsabschnitte muss sichergestellt werden.

Unter diesen Bedingungen und unter durchgehender Sicherstellung derzeit hochwertiger psychothe-rapeutischer Versorgungsstrukturen und ausreichender Nachwuchsbildung halten die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die modellhafte Erprobung eines direkten Psychotherapiestudiums für vertretbar. Nicht zustimmen können die Delegierten der Lan-despsychotherapeutenkammer der Einführung einer Psychotherapie-Direktausbildung ohne zuvor evaluierte Erprobung.

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