In der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer häufen sich in letzter Zeit Anfragen wegen Barcode-Aufklebern bzw. Barcode-Etiketten. Dies ist nicht verwunderlich, da von Veranstaltern vielfach auf derartige Aufkleber hingewiesen wird und inzwischen auch alle Ärzte in Baden-Württemberg über Barcodes und Fortbildungsausweise (mit dem entsprechenden Barcode) verfügen.
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gibt derartige Barcode-Aufkleber und Fortbildungsausweise derzeit nicht aus, da weder ihre Mitglieder, noch die Kammer einen Nutzen davon haben.
Barcode-Aufkleber bzw. Fortbildungsausweise machen für eine Kammer und ihre Mitglieder nur dann Sinn, wenn die Kammer an das bundesweite EIV-System (Elektronischer Informations-Verteiler) der Ärztekammern angeschlossen ist. Der bundesweite EIV ist bisher aber eine rein ärztliche Angelegenheit, in den EIV ist keine einzige Psychotherapeutenkammer integriert!
Zum EIV sollten Sie folgendes wissen:
- Über den EIV der Ärztekammern wird an einen bundesweiten Zentralserver gemeldet, welcher Arzt an welcher Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat. Hierzu basiert der EIV auf zwei wichtigen Kenngrößen: Die 15-stelige EFN (einheitliche Fortbildungsnummer) als persönliche Identifikation eines Arztes und die 19-stellige VNR als Identifikation der konkreten Fortbildungsveranstaltung. Vom bundesweiten Zentralserver aus erfolgen dann Meldungen an die angeschlossenen Landesärztekammern, welche ihrer Mitglieder (EFN) an welchen Veranstaltungen (VNR) teilgenommen haben.
- Der sog. Barcode enthält die EFN eines Arztes, ebenfalls beinhaltet der Fortbildungsausweis diese persönliche Kennung.
- Der EIV ermöglicht es Veranstaltern also, die Teilnahme eines bestimmten Arztes an einer Fortbildung direkt an die zuständige Ärztekammer zu melden. Hierzu ist es notwendig, dass der betreffende Arzt den Veranstaltern, die diese Meldung für den Arzt übernehmen, entweder mündlich seine EFN mitteilt, eines seiner Barcodeetiketten in die Teilnehmerliste einklebt oder seinen Fortbildungsausweis zum Einscannen der persönlichen EFN vorlegt.
- Warum sind wir nicht beteiligt? Der Anschluss an den EIV der Ärztekammern erfordert für beteiligte Kammern im Regelfall sehr teure Software-Lösungen. Diese liegen im 6-steligen Bereich, eine Summe, die sich eine kleine Kammer kaum leisten kann.
Zwar wäre es prinzipiell möglich, auch an Mitglieder der LPK Baden-Württemberg Barcode-Aufkleber und/oder Fortbildungsausweise mit einer 15.stelligen EFN auszugeben. Auch ist es jederzeit möglich, dass wir Ihnen eine persönliche EFN mitteilen (diese finden Sie übrigens bereits ggf. auf Ihrem Fortbildungszertifikat). Weder Kammer, noch Mitglieder hätten aber von einer solchen Ausgabe bzw. Mitteilung einen Nutzen.
Wenn keine Anbindung an den EIV der Ärztekammern besteht
- kann der EIV der Ärztekammern mit „anderweitigen“ Barcode-Aufklebern bzw. mit Ihrer EFN überhaupt nichts anfangen
- kann Ihre Teilnahme an einer Fortbildung folglich auch nicht an die LPK Baden-Württemberg gemeldet werden
Bitte lassen Sie sich auch nicht davon irritieren,, dass Mitglieder einiger Landespsychotherapeutenkammern tatsächlich Barcode-Aufkleber oder Fortbildungsausweise von ihrer Kammer erhalten haben. Dahinter stehen lediglich regionale „Insellösungen“, d.h. auch diese Kammern sind nicht an den EIV der Ärztekammern angeschlossen!
Was Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte immer beachten sollten
- Denken Sie bitte daran, dass die Kammer von Veranstaltern derzeit keine elektronische Meldung erhält, dass Sie an einer Fortbildung teilgenommen haben
- Tragen Sie sich bitte immer handschriftlich in die Teilnehmerliste der Veranstaltung ein (Name, Anschrift,, ggf. PP, KJP, Kammer, Unterschrift). Ihr Eintrag in die Teilnehmerliste ist der Nachweis, dass Sie die Veranstaltung besucht haben und deshalb im Zweifelsfall sehr wichtig.
- - Legen Sie Wert darauf, dass Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung in Papierform erhalten, auf der alle wichtigen Informationen enthalten sind (VNR, anerkennende Kammer, vergebene Fortbildungspunkte usw.). Alle Veranstalter sind verpflichtet, solche Papier-Bescheinigungen auszugeben.
Bitte informieren Sie uns, wenn Probleme mit Registrierungen bzw. Teilnahmebescheinigungen auftreten sollten. Wir werden dann versuchen, geeignete Lösungen zu finden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.