Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Verbesserung des Informationsangebots, der Zusammenarbeit in der Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs und des Zugangs zur Versorgung unterzeichnet. Mit ihnen werden Forderungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ umgesetzt.
„Die Rahmenempfehlungen sind ein gemeinsamer Aktionsplan, um Opfer sexuellen Missbrauchs im geltenden rechtlichen Rahmen besser versorgen zu können“, kommentiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Klar ist aber, dass es ohne eine Reform der Bedarfsplanung keine spürbare Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geben kann.“
Ein wesentlicher Bestandteil der Empfehlungen sind Kriterien für transparente Informationen über das bereits existierende differenzierte Versorgungsangebot. Dabei solle berücksichtigt werden, dass gestufte Angebotsstrukturen der individuellen Problemlage der Betroffenen am ehesten gerecht werden können. „Nicht in allen Fällen ist gleich eine Psychotherapie indiziert. Oftmals benötigen Opfer sexuellen Missbrauchs oder ihre Angehörigen zunächst qualifizierte fachliche Informationen und Beratung“, so Richter.
Informationen dürften sich dabei nicht auf allgemeine Hinweise über Zugänge zu einer Beratung oder Behandlung beschränken. Gerade in Bezug auf ambulante Psychotherapie würden Auskünfte über den Leistungsanspruch, zugelassene Behandlungsverfahren sowie Schritte des Antrags- und Genehmigungsverfahrens gesucht. Damit spezifische regionale Bedingungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein spezialisierter Beratungsstellen, besonderer Ambulanzen oder die Verfügbarkeit freier Behandlungsplätze berücksichtigt werden können, müssten Informationen regional vorgehalten werden.
„Die Forderungen des Runden Tisches nach einer zeitnahen psychotherapeutischen Behandlung sind wegen der inadäquaten Vorgaben in der Bedarfsplanung nicht erfüllbar. Vor allem im ländlichen Raum müssen Patienten heute bis zu einem halben Jahr auf eine Behandlung warten“, kritisiert Richter. „Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Empfehlungen explizit auf die Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung im Wege der Kostenerstattung weisen.“ So könnten Versorgungslücken zumindest partiell und provisorisch geschlossen werden.
Die Rahmenempfehlungen markieren erst den Anfang der gemeinsamen Arbeit der beteiligten Organisationen. Nun müssten die Rahmenempfehlungen gemeinsam umgesetzt werden.
Downloads