23.10.2012 Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg fordert Verbesserung der Honorarsituation der niedergelassenen Psychotherapeuten
Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vom 20.10.2012

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg begrüßt den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22. Oktober 2012, die genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und probatorischen Sitzungen zukünftig extrabudgetär zu finanzieren. Dies ist die Grundlage für die Finanzierung dringend benötigter zusätzlicher ambulanter Behandlungskapazitäten. Der vereinbarte Zuwachs von 1.150 neuen Praxissitzen bleibt jedoch weit hinter den Forderungen an eine wohnortnahe und flächendeckende ambulante psychotherapeutische Versorgung zurück.

Die jetzt getroffenen Honorarbeschlüsse des Bewertungsausschusses ändern aber nichts an der prekären finanziellen Lage der niedergelassenen Psychotherapeuten. Das Honorar für eine Sitzung Psychotherapie wird zum 1. Januar 2013 lediglich um 73 Cent pro Sitzung angehoben. Damit erhöht sich der Umsatz für eine einstündige Sitzung Psychotherapie von Anfang 2009 bis Ende 2013, also innerhalb von 5 Jahren, nur um insgesamt 1%. Angesichts einer Geldentwertung von jährlich ca. 2% ist dies ein massiver realer Einkommensverlust.

Für das Einkommen der Psychotherapeuten entscheidend ist das Honorar für eine Psychotherapiesitzung. Sie dauert einschließlich Vor- und Nachbereitung 60 Minuten und kann im Gegensatz zu den Leistungen der somatischen Medizin weder verkürzt werden, noch kann die Leistungsmenge pro Zeiteinheit vermehrt werden. In der Psychotherapie als reiner Zuwendungsleistung wird keine Apparatemedizin eingesetzt, Gespräche können nicht an Praxispersonal delegiert werden und im Krankheits-, Fortbildungs- oder Urlaubsfall dürfen keine Vertreter bestellt werden. Psychotherapeuten profitieren deshalb nicht von der Zunahme der Menge der abrechenbaren Leistungen, wie sie in den jährlichen Gesamtvergütungsverhandlungen zwischen KVen und Krankenkassen vereinbart werden.

Die Psychotherapeuten liegen weiterhin weit abgeschlagen an der untersten Stelle der ärztlichen Einkommen. Sie verdienen - bei vergleichbarer Arbeitszeit - im Durchschnitt etwa die Hälfte aller anderen Arztgruppen und etwa ein Drittel bis ein Viertel im Vergleich zu den spezialisierten Internisten. Seit der Honorarreform 2009 geht die Schere zwischen den ärztlich-somatischen Einkommen und den Einkommen der Psychotherapeuten stetig auseinander. Während die Überschüsse der Ärzte vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 um 3 % gestiegen sind, sind sie bei den Psychotherapeuten sogar um 0,4 % gefallen. Nach den Angaben des Zentralinstituts der KBV beträgt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Psychotherapeuten 2.658 Euro im Vergleich zu 5.442 Euro bei allen Ärzten. Dies geht bei den Psychotherapeuten zu Lasten der Praxisausstattung, der Fortbildungen, der privaten Lebensführung und der Altersvorsorge.

Die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen war bisher nicht willens und nicht in der Lage, die gravierenden Einkommensunterschiede zu beheben. Aus diesem Grund musste das Bundessozialgericht seit 1999 in mehreren Urteilen den Psychotherapeuten ein Mindesthonorar zugestehen. Es ist nicht länger zumutbar, dass Psychotherapeuten ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung weiterhin über jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen einklagen müssen.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die bisher nur allgemein gehaltene gesetzliche Bestimmung zur angemessenen Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen in § 87 Abs. 2b SGB V so zu konkretisieren, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz ein Einkommen erzielen können wie jeder im fachärztlichen Versorgungsbereich tätige Ver¬tragsarzt. Da nach den bisherigen Erfahrungen nicht davon auszugehen ist, dass der Bewertungsausschuss die Honoraranpassungen von sich aus in regelmäßigen Abständen vornimmt, muss eine jährliche Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben werden.


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