25.10.2012 Chronische psychische Krankheiten besser berücksichtigt
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich für das Jahr 2013

(BPtK) Chronische psychische Krankheiten sind zukünftig besser im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 28. September 2012 im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen den Behandlungsbedarf und die Kosten von dauerhaften seelischen Leiden genauer berücksichtigt. Dabei hat das BVA auch eine Reihe von Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer geprüft und aufgegriffen. Dadurch, dass der Morbi-RSA die durchschnittlichen Kosten für besonders schwere und teure Krankheiten ausgleicht, bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung positive Anreize, für diese Patientengruppen leitliniengerechte Versorgungskonzepte zu entwickeln.

Mit der im März dieses Jahres getroffenen Krankheitsauswahl war bereits eine breitere Berücksichtigung der psychischen Erkrankungen vorgenommen worden. So zählt im Ausgleichsjahr 2013 erstmalig ein breites Spektrum von Entwicklungsstörungen des Kindes- und Jugendlichen zu den Krankheiten, deren Kosten im Morbi-RSA zwischen den Kassen ausgeglichen werden. Darüber hinaus wurde auch „chronischer Schmerz“ einbezogen und Zwangsstörungen unter den Angsterkrankungen eingeordnet und differenziert abgebildet.



Downloads



Link

zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg