12.11.2012 Bundesgesundheitsministerium hält Kurs beim Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik
Anhörung zur Ersatzvornahme

(BPtK) Heute findet im Bundesministerium für Gesundheit eine Anhörung zur Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) für das Jahr 2013 statt. Die Einführung des neuen Finanzierungssystems per Verordnung wurde notwendig, nachdem die Krankenhäuser dem Entgeltkatalog für 2013, der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgelegt worden war, nicht zugestimmt haben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sperrt sich gegen die gesetzlich beschlossene Finanzierungsreform, weil damit deutlich wird, wie psychiatrische Krankenhäuser ihre Patienten versorgen. „Wir brauchen dringend stärker psychotherapeutisch orientierte und weniger psychopharmakalastige Behandlungskonzepte in der Psychiatrie“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Das neue Entgeltsystem wird zu mehr Transparenz führen und damit auch die notwendige Debatte dazu auslösen, wie eine evidenzbasierte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen zukünftig aussehen soll.“

Das neue Entgeltsystem bietet aus Sicht der BPtK die Möglichkeit, die Versorgung sektorenübergreifend und an Behandlungsleitlinien orientiert zu gestalten. Der vom InEK vorgelegte PEPP-Entgeltkatalog ist als Einstieg in ein neues Finanzierungssystem geeignet, muss aber, so der BPtK-Präsident, weiterentwickelt werden. „Der Gesetzgeber hat das neue Entgeltsystem als lernendes System konzipiert. Die Ersatzvornahme stellt für 2013 Lernen statt Stillstand sicher.“

Ziel der Finanzierungsreform in Psychiatrie und Psychosomatik ist es, zukünftig Patienten mit einem ähnlichen Behandlungsaufwand gleich zu vergüten. Da Leistungen bzw. Prozeduren aktuell im Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) zu wenig differenziert beschrieben sind, spielen sie bislang kaum eine Rolle für die Eingruppierung in eine bestimmte PEPP. Die Behandlungs- und Therapiekonzepte für Patienten mit denselben Diagnosen unterscheiden sich dabei erheblich zwischen einzelnen Krankenhäusern. So gibt es einige Krankenhäuser, die beispielsweise Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leitliniengerecht mit einem personal- und kostenintensiven Psychotherapieprogramm behandeln, und andere Krankenhäuser, die dieses Angebot ihren Patienten nicht machen. Nach dem jetzigen Entgeltkatalog würden beide Krankenhäuser die gleichen Behandlungspauschalen erhalten. „Um Fehlanreize zu vermeiden und eine leitliniengerechte, d. h. in den meisten Fällen psychotherapeutische Versorgung, zu ermöglichen, sollte der zukünftige Entgeltkatalog für Psychiatrie und Psychosomatik leistungsgerecht gestaltet werden“, betont BPtK-Präsident Richter.



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