22.11.2012Früher und intensiver
BPtK-Veranstaltung „Therapeutische Ausrichtung von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung“

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 sowie vom 13. Januar 2011 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2011 hatten den Gesetzgeber verpflichtet, die Regelungen zur Sicherungsverwahrung zu reformieren. Die Gerichte hatten insbesondere ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept angemahnt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lud deshalb am 17. Oktober 2012 in Berlin zu der Veranstaltung „Therapeutische Ausrichtung von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung“ ein, um die Auswirkungen des „Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung“ zu diskutieren, das am 14. Juni 2012 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten worden war und nach dem BPtK-Symposium am 8. November 2012 beschlossen wurde.


Link:

 
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg