06.07.2012 G-BA setzt Demografiefaktor zum Jahresende außer Kraft
BPtK fordert Konsequenzen für die Reform der Bedarfsplanung

(BPtK) In seiner Sitzung am 19. Juli 2012 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) beschlossen, den sogenannten Demografiefaktor in der Bedarfsplanung außer Kraft zu setzen. Durch diesen Faktor soll ein höherer Versorgungsbedarf gedeckt werden können, der durch die alternde Gesellschaft entsteht. Aufgrund eines Konstruktionsfehlers führt er jedoch insbesondere im Bereich der Psychotherapie dazu, dass keine Verbesserungen der Versorgung erreicht werden, sondern sich die Versorgungslage dort noch weiter verschlechtert, wo sie ohnehin schon besonders schlecht ist.

„Der G-BA hat die Defizite des Demografiefaktors erkannt und zieht daraus endlich auch Konsequenzen“, begrüßt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entscheidung des G-BA. „Bedauerlich ist nur, dass er den Demografiefaktor nicht sofort abschafft, sondern erst zum Jahresende. Entscheidend wird sein, dass der G-BA seine Erkenntnisse nun auch bei der anstehenden Reform der Bedarfsplanung konsequent umsetzt: Die Bedarfsplanung braucht keinen allgemeinen Faktor, der zu absurden Ergebnissen führt, sondern eine zielgenaue Berücksichtigung des demografischen Wandels.“

Der Demografiefaktor sollte zunächst nicht aufgehoben werden, sondern nur teilweise ausgesetzt werden. Die BPtK hatte dies in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2012 zum Beschlussentwurf kritisiert und ein Außerkraftsetzten des Demografiefaktors gefordert.

Eingeführt wurde er am 15. Juli 2010. Die BPtK hatte bereits damals auf die Defizite dieses Demografiefaktors hingewiesen und sich in ihrer Stellungnahme vom 14. April 2010 gegen seine Einführung ausgesprochen. Eine redaktionelle Änderung des Demografiefaktors hatte die BPtK zum Anlass genommen, in ihrer Stellungnahme von 8. November 2011 erneut das Außerkraftsetzen des Demografiefaktors zu fordern.



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