Im Bericht des Vorstandes trug der Kammerpräsident, Herr Dr. D. Munz, noch Ergänzungen zum den Delegierten schriftlich vorliegenden Berichts des Vorstandes vor. Es folgte eine ausführliche Diskussion der im Bericht dargestellten Sachverhalte.
Daran anschließend wurde die Nachwahl eines Delegierten und persönlichen Stellvertreters für die Bundesdelegiertenversammlung durchgeführt. Diese wurde durch den Mitgliederzuwachs der Kammer erforderlich, da bei inzwischen über 4800 Mitgliedern der LPK BW nunmehr 14 Sitze im Deutschen Psychotherapeutentag zustehen. Aufgrund des Wahlergebnisses bei der letzten Kammerwahl stand das Vorschlagsrecht für diese neuen Sitze der „Freien Liste“ zu. Gewählt wurden Herr Prof. Dr. Josef Bailer und als Stellvertreterin Frau Dipl.-Psych. Katharina Mayer.

LPK-Geschäftsführer C. Dietrich
im Gespräch mit A. Lottermann,
Ministerialrat im Sozialministerium BW
Die Vertreterversammlung beschloss dann, den zwischenzeitlich nach Rücktritt frei gewordenen Sitz im Ausschuss Berufsordnung für den Rest dieser Wahlperiode nicht wieder zu besetzen.
Nachdem die Leiterin des Amtes für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg gegenüber der Kammer problematisiert hatte, dass im Leitbild der Kammer durchgängig die weibliche Form benutzt wurde, und dies nahelegen würde, dass es nur weibliche Psychotherapiepatientinnen gebe, wurde dieses Thema in der VV erneut diskutiert. Beschlossen wurde nun, im Leitbild immer die weibliche und männliche Form zu verwenden.
Auch in dieser VV wurde wieder die Zukunft der Psychotherapieausbildung diskutiert. Der Vorstand berichtete den aktuellen Stand der Diskussion, insbesondere die Übereinkunft des Länderrates, zunächst ein Berufsbild des Psychotherapeuten zu entwerfen und daraus dann die Anforderungen bezüglich der Qualifikation der Psychotherapeuten her zu leiten.
Der Ausschuss Ambulante Versorgung hat eine Stellungnahme zur Praxiswertberechnung erstellt, die von Herrn Dr. Bürger für den Ausschuss vorgestellt wurde. Darin wurden die verschiedenen Berechnungsmodelle vorgestellt und gegeneinander abgewogen. Die Delegierten waren sich in der Diskussion weitgehend einig, dass ein fairer Interessensausgleich zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden sollte. Der Vorstand wurde beauftragt, das Thema weiter zu bearbeiten.

v.l.n.r.: Dr. M. Fünfgeld, Sitzungs-
leitung, Dr. D. Munz, Präsident,
M. Klett, Vizepräsident, Dr. R. Straub
Letzter Tagesordnungspunkt war die Vertretung der PiA in der Vertreterversammlung der LPK. Die Wahlordnung der Kammer sieht vor, dass die PiA-VertreterInnen über eine eigene Wahlliste (eigener Wahlkörper) im Zuge der Kammerwahl in die VV gewählt werden. Freiwillige Kammermitglieder können die PiA aber derzeit erst mit Aufnahme der Praktischen Ausbildung werden, was dann den Verbleib der gewählten PiA-Vertreter bis zum Ende der Amtszeit der VV in Frage stellt, da der Status der freiwilligen Mitgliedschaft mit der Approbation endet, und die gewählten PiA dann nicht mehr Mitglied der VV sein können. Sollte im Falle der Approbation eines PiA-Vertreters kein gewählter Nachrücker zur Verfügung stehen, dann wäre der Sitz der PiA-Vertretung in der VV verwaist bzw. nur noch mit einer Person besetzt.
Wenn der eigene Wahlkörper der PiA, der ja eine Repräsentanz mit zwei Sitzen der PiA in der VV sicherstellt, nicht abgeschafft werden soll, dann bleibt nach Rücksprache mit dem Sozialministeriums nur die Möglichkeit, den PiA-Vertretern nach ihrer Approbation einen Gaststatus einzuräumen, mit Rede-, aber ohne Stimmrecht. Die LPK setzt sich bei der Novellierung des Heilberufekammergesetzes aber dafür ein, dass PiA von Beginn ihrer Ausbildung an freiwillig Mitglied in der LPK werden können, was den Zeitraum ihres möglichen Verbleibs als PiA-VertreterInnen in der VV verlängert.
Der Qualitätssicherungsausschuss brachte eine Resolution ein, in der die LPK BW die Verbesserung der Vergütung von qualitätssichernden Maßnahmen bei niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten fordert. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wird außerdem aufgefordert, die im HVM getroffene Regelung zur Quotierung von nicht genehmigungspflichtigen Leistungen zurückzunehmen. Denn durch diese Quotierung wird die bereits unzureichende Vergütung von qualitätssichernden Leistungen noch weiter abgesenkt.
Diese Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen und kann hier heruntergeladen werden:

Birgit Lackus-Reitter und Kristiane
Göpel, Vorstandsmitglieder LPK BW

Debatte im Kammerplenum

v.l.n.r.: D. Schmucker, T. Kluttig,
M. Müller-Mohnssen, M. Reisch,
S. Sacksofsky, G. Ruggaber, J. Pitzing

Blick ins Plenum

Statement von U. Böttinger

Statement von Dr. W. Bürger