27.3.2013Patientenrechtegesetz in Kraft getreten

Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es bündelt die bisher in Einzelgesetzen festgelegten und durch Richterrecht konkretisierten Rechte und Pflichten von PatientInnen und PsychotherapeutInnen.

Der Behandlungsvertrag wurde in §§ 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches als eigener Vertragstyp kodifiziert. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Behandlungs- und Arzthaftungsrecht zahlreiche zivilrechtliche Regelungen, die vor allem der Stärkung der Rechte von PatientInnen dienen. Hierbei wurden vor allem die Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten erweitert sowie das Einsichtsrecht der Patientinnen in die sie betreffende Dokumentation gestärkt. Die in den §§ 630 ff. BGB festgelegten Pflichten entstehen mit dem Abschluss des Behandlungsvertrages und müssen durch PsychotherapeutInnen beachtet werden. Eine Pflichtverletzung kann zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen PatientInnen gegen PsychotherapeutInnen auslösen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie in folgender Pdf-Datei über die wesentlichen Inhalte der §§ 630 ff. BGB informieren und Ihnen einige unverbindliche Empfehlungen geben:



Und hier der vollständige Gesetzestext:
 
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