Der national und international renommierte ehemalige Marburger Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Prof. Helmut Remschmidt, hat sich jüngst in einem bemerkenswert unqualifizierten Kommentar zum "Psycho-Boom" und zur psychotherapeutischen Versorgung im Deutschen Ärzteblatt geäußert. Auch hierzu hat die LPK in einer offiziellen Stellungnahme reagiert. Den Beitrag von H. Remschmidt finden Sie unter http://www.aerzteblatt.de/archiv/136526/Psycho-Boom-Alle-entdecken-die-Seele?s=Remschmidt, ebenso die von Kammerviezepräsident Martin Klett verfasste Stellungnahme, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:
"Herr Remschmidt äußert sich zur Qualität der Psychotherapie und der Qualifikation von Psychotherapeuten leider wenig fachkundig. Er stellt wissenschaftlich anerkannte, sozialrechtlich zugelassene und weitere, nicht wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren undifferenziert in eine Reihe, um sich dann über diesen "Psycho-Boom" auszulassen, bei dem angeblich jeder, der sich dazu berufen fühlt, Psychotherapie anbieten und durchführen kann, der Titel "Psychotherapeut" sei ja nicht geschützt!
Sollte Herr Remschmidt, anerkannter Fachmann in Sachen Psychotherapie nicht mitbekommen haben, dass die Bezeichnung "Psychotherapeut" seit in Kraft treten des Psychotherapeutengesetzes 1999 geschützt ist? Das ist kaum vorstellbar. Schwer erträglich ist auch sein Tenor, Psychische Krankheiten teilweise als Ausdruck einer "Bekenntnisfreude" und "Dominanz der Selbstbezogenheit" zu bezeichnen.
Nach Beschreibung der von ihm so ausgemachten Missstände fordert er dann "die Zusammenführung erprobter Therapiemaßnahmen und die Ausgliederung jener, für die es keinerlei Wirksamkeitsnachweise gibt." Sollte an Herrn Remschmidt auch vorbeigegangen sein, dass es seit dem Psychotherapeutengesetz einen wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie gibt, der über die wissenschaftlich Anerkennung von Psychotherapieverfahren befindet und einen gemeinsamen Bundesausschuss, der über die sozialrechtliche Anerkennung von Therapieverfahren entscheidet, nachdem er auch die wissenschaftliche Fundierung sehr gründlich prüft?
Sein abschließender Satz "was wir brauchen, ist eine ärztliche Ausbildung, die notwendiges Spezialwissen und die Verpflichtung zur Übersicht zu vereinbaren weiß" ist ein Affront an die mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 in das System der kassenärztlichen Versorgung integrierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: eine qualifizierende Psychotherapeutenausbildung kann demnach nur eine ärztliche sein."
Martin Klett, Vizepräsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg