23.4.2013Stellungnahme der LPK zum Bericht "Kassen wollen Wartezeiten beim Psychotherapeuten verkürzen"
(Ärzteblatt.de vom 2. April 2013)

LPK-Vizepräsident Martin Klett hat zum Ärzteblatt.de-Beitrag zum Thema Verkürzung der Wartezeiten auf eine Psychotherapie eine kritische Stellungnahme verfasst. Den Artikel des Ärzteblatts finden Sie hier http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53904, ebenso die online eingereichte Stellungnahme, die wie hier im Wortlaut wiedergeben:

"Die Kassen wollen laut diesem Bericht die Wartezeiten bei PsychotherapeutInnen verkürzen. Dazu soll das Genehmigungsverfahren durch die Verringerung der Zahl der Gutachten vereinfacht werden. Dabei fordern die Kassen, die Dauer der Psychotherapien deutlich zu verringern. Im Regelfall soll die Kurzzeittherapie statt 25 nur noch 15 Stunden umfassen. Außerdem soll es künftig mehr Gruppen-Psychotherapien in geben. Beide Änderungen sollen mit finanziellen Anreizen gefördert werden.

Die Förderung der Gruppenpsychotherapie ist sehr zu begrüßen. Durch das arbeitsintensive Antragsverfahren und die inadäquate Vergütung war diese Form der Psychotherapie bislang äußerst unattraktiv. Die damit verbundene Forderung auf Reduktion der Kurzzeittherapie jedoch wirft einige Fragen auf. Fachlich ist anzumerken, dass bei allen für die psychotherapeutische Versorgung besonders relevanten Leitlinien eine Mindesttherapiedauer von 25 Sitzungen festgestellt wird. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage nun die Kassen eine Verkürzung auf 15 Stunden vorschlagen, ist nicht nachvollziehbar. Unklar bleibt auch, wie das Antragsverfahren reduziert werden soll, wenn dann nach nur 15 Stunden weitere Stunden benötigt werden sollten. Sollen die Kassenmitarbeiter dann selber entscheiden, ob und wie viele Stunden noch bewilligt werden? Eine Verkürzung des bislang geltenden Stundenkontingentes für einen ersten Therapieabschnittes von 25 Stunden, in dem immerhin 60% aller Psychotherapien beendet werden, dürfte nicht zu weniger, sondern absehbar zu mehr Bürokratie führen.

Die Forderung der Kassen nach Abgabe halber Sitze wird mit der Behauptung begründet, es gebe viele PsychotherapeutInnen, die nur Teilzeit arbeiten würden. Diese Behauptung wird jedoch auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Hier wird einmal mehr Behandlungszeit mit Arbeitszeit verwechselt. Durchschnittlich verbringen PsychotherapeutInnen ca. 23 Stunden/Woche mit der Behandlung von GKV Versicherten. Zuzüglich aller weiteren administrativen Arbeitsleistungen ergibt das eine Wochenarbeitszeit von ca. 36 Arbeitsstunden für GKV Versicherte. Das als Teilzeitbeschäftigung zu deklarieren ist unseriös. Wenn die Kassen eine mangelnde Versorgung feststellen, dann sollten sie sich dafür einsetzen, dass mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Dazu hätten sie in den Landesausschüssen bezüglich der Umsetzung der neuen Bedarfsplanung gute Gelegenheit."

Martin Klett, Vizepräsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

 
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