30.4.2013TK-Thesen zur ambulanten Psychotherapie
Koordinierungsstelle bürokratisch und teuer

Die Vorschläge der Techniker Krankenkasse (TK) eine Koordinierungsstelle für Patienten einzurichten, die eine ambulante Psychotherapie suchen, hält die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für bürokratisch und teuer. "Angesichts einer Million Patienten pro Jahr kann und will ich mir nicht vorstellen, was für ein bürokratischer Apparat dafür notwendig ist", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter den TK-Vorschlag. "Die Kosten hierfür würden schnell die Ausgaben für das bisherige Gutachterverfahren deutlich übersteigen." Der Nutzen einer Koordinierungsstelle sei zudem sehr begrenzt. Empfehlungen für bestimmte Psychotherapieverfahren, wie von der TK vorgeschlagen, seien kaum möglich, da nur wenige Behandlungsleitlinien solche diagnosespezifischen Empfehlungen beinhalten. Die TK hatte in der vergangenen Woche ein Thesenpapier zur ambulanten Psychotherapie vorgelegt. Darin wird die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der ambulanten Psychotherapie betont. Nach einer aktuellen Studie der TK erbringt jeder Euro, der in eine Psychotherapie investiert wird, einen Nutzen von zwei bis vier Euro. Die BPtK fordert deshalb seit langem die Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie von durchschnittlich mehr als zwölf Wochen auf drei Wochen zu verkürzen. Mit der Schaffung einer Akutsprechstunde wie beim Hausarzt könnte, so die BPtK, schneller ein erster Kontakt zum Psychotherapeuten ermöglicht werden. Eine bessere Akutversorgung erlaube auch ein „beobachtendes Abwarten“, ob sich eine anbahnende oder leichte psychische Erkrankung bereits mit Hilfe von Informationen zur Erkrankung oder unterstützter Selbsthilfe bessern lasse. Erst wenn ein solches "beobachtendes" Abwarten nicht ausreiche, sei eine Psychotherapie erforderlich. Die BPtK warnt allerdings vor einer Fehleinschätzung vermeintlich leichter psychischer Erkrankungen. Die TK nennt als Beispiel u. a. Anpassungsstörungen. "Dahinter verbergen sich häufig Patienten, die infolge äußerer Belastungen mit sich chronifizierenden seelischen Problemen zu kämpfen haben", erläutert BPtK-Präsident Richter. "Solche Patienten brauchen dann in aller Regel eine psychotherapeutische Behandlung. Leicht ist eine solche Erkrankungen jedenfalls nicht." Begrüßenswert ist das Anliegen der TK, das gruppenpsychotherapeutische Angebot in der ambulanten Versorgung zu fördern. Die BPtK befürwortet in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Abbau bürokratischer Hürden bei der Gruppenpsychotherapie. "Die Psychotherapeuten benötigen dringend ein entschlacktes Antragsverfahren", fordert der BPtK-Präsident. "Sinnvoll ist darüber hinaus auch eine organisatorische Unterstützung, damit Psychotherapeuten Gruppenpsychotherapie in allen Regionen anbieten können." Gruppenpsychotherapie sollte vor allem nur Patienten angeboten werden, für die dieses Behandlungsangebot geeignet ist. Die TK nennt z. B. Depressionen als ein Krankheitsbild, bei dem Gruppenpsychotherapie eingesetzt werden könne. "Insbesondere mittlere und schwere Depressionen sind jedoch Erkrankungen, bei denen aus fachlicher Sicht in aller Regel gerade nicht vorrangig an eine Gruppenpsychotherapie gedacht wird", erklärt Richter.

 
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