24.6.2013Eine bessere Politik für psychisch kranke Menschen
BPtK-Standpunkt zur Bundestagswahl 2013

(BPtK) In Deutschland leidet fast jeder vierte Erwachsene innerhalb eines Jahres an einer psychischen Erkrankung. Etwa jedes zehnte Kind ist psychisch krank. Im deutschen Gesundheitssystem sehen jedoch nach wie vor viele darüber hinweg, welche Ressourcen für eine ausreichende Versorgung psychisch kranker Menschen notwendig wären. „Die nächste Bundesregierung muss dafür sorgen, dass psychisch kranke Menschen endlich genauso gut versorgt werden wie körperlich kranke Menschen“, erläutert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der BPtK-Standpunkt zur Bundestagswahl stellt dar, welche Verbesserungen psychisch kranke Menschen benötigen.

Nach einer aktuellen Studie des Robert Koch-Instituts (DEGS 2013) hat nur jeder fünfte psychisch Kranke einen Haus- oder Facharzt, Psychotherapeuten oder ein Krankenhaus aufgesucht. Die DEGS-Wissenschaftler schätzen, dass die Behandlungskapazitäten um etwa das Vierfache erhöht werden müssten, um psychisch Kranke genauso gut zu versorgen wie körperlich Kranke. „Die gesundheitspolitische Debatte wird dominiert von der notwendigen Weiterentwicklung der privaten Krankenversicherung und den damit verbundenen Vergütungsfragen. So wichtig diese Themen sind, wir appellieren an die Gesundheitspolitik, drängende versorgungspolitische Aufgaben nicht zu vergessen“, fordert BPtK-Präsident Rainer Richter.

Aus Sicht der BPtK ist es unumgänglich, eine prospektive Bedarfsplanung zu entwickeln. Eine realistische Analyse der notwendigen Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten muss über das schlichte Zählen von Praxissitzen hinwegkommen. „Eine Bedarfsplanung ohne epidemiologische Daten und Versorgungsziele ist einfach überholt“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Kurzfristig notwendig seien aber auch Akutsprechstunden, mehr Gruppenpsychotherapie sowie eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Psychotherapie-Richtlinie.“

Ungelöst sei auch der Aufbau einer ambulanten Versorgung für psychisch kranke Menschen, deren Krankheit einen schweren Verlauf nimmt, so Richter. Seit der Psychiatrie-Enquete 1975 werde für psychisch Kranke, deren psychische Stabilität immer wieder durch Krisen gefährdet ist, ein ambulantes Versorgungsangebot gefordert, das eine kontinuierliche Behandlung sichert und die Kompetenz verschiedener Berufe und Sektoren bündelt.

Für eine solche koordinierte ambulante Versorgung sei der Aufbau von Versorgungsnetzen unerlässlich. „Versorgungsnetze für psychisch Kranke, die durch sich wiederholende Krisenphasen gefährdet sind, sollten ohne bedarfsplanerische Hürden zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen werden“, fordert der BPtK-Präsident. Der Gemeinsame Bundesausschuss könne die Mindeststandards für solche Versorgungsnetze definieren, damit eine ausreichende Qualität gesichert sei (neuer § 116c SGB V). „Auch Selektivverträge haben sich für diese Patientengruppen nicht bewährt. Für Krankenkassen rechnet sich das Engagement für psychisch kranke Menschen unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht. Deshalb ist der Wettbewerb in diesem Bereich kein geeigneter Ansatz, um dringend notwendige Innovationen zu fördern.“

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