22.7.2013Neuer Bedarfsplan: 72,5 neue Praxissitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Baden-Württemberg hat Bedarfsplan für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung festgelegt, der jetzt veröffentlicht wurde. Darin sind insgesamt 72,5 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/innen vorgesehen, davon für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen (KJP) 30 und Ärztliche Psychotherapeut/innen (ÄP) 24. Betroffene Zulassungsbezirke sind für Psychologische Psychoptherapeut/innen (PP): Rottweil, Tuttlingen, Waldshut, Neckar-Odenwald, Biberach, Heidenheim, Hohenlohe, Main-Tauber, Ostalb und Schwäbisch Hall; für KJP: Konstanz, Lörrach, Ortenau, Schwarzwald-Baar, Enzkreis, Freudenstadt, Mannheim, Pforzheim, Alb-Donau, Heilbronn-Stadt und Ludwigsburg sowie für ÄP: Freudenstadt, Alb-Donau, Zollern-Alb und Heilbronn Stadt. Darüber hinaus sind aktuell 20 Praxisübernahmen bzw. Praxisbeteiligungen (inkl. der hälftigen Sitze) bei der KVBW ausgeschrieben.

Weitere Infos finden Sie unter
http://www.kvbawue.de/selbststaendigkeit/bedarfsplanung/
http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverwaltung/bedarfsplan-kvbw-2013-06-25.pdf
http://www.kvbawue.de/selbststaendigkeit/praxis_gruenden/offen_oder_gesperrt/versorgungsstand/

Informationen über aktuell ausgeschrieben Sitze finden Sie unter:
http://www.kvbawue.de/selbststaendigkeit/praxis-gruenden/ausgeschriebene-praxissitze/

Die Bewerbungsfrist für die Zulassungsmöglichkeiten läuft bis zum 23.08.2013. Wir empfehlen Interessent/innen, Ihre vollständige Bewerbung schnellstmöglich beim zuständigen Zulassungsausschuss einzureichen.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 20.12.2012 beschlossene Novelle der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) ist am 1.1.2013 in Kraft getreten. Nach den Vorgaben des G-BA sollte die BPL-RL spätestens bis zum 30.6.2013 umgesetzt werden. Der neue Bedarfsplan bestimmt nun insbesondere, wie viele Vertragsärzt/innen und –psychotherapeut/innen sich jeweils in einem Planungsbereich niederlassen dürfen.

Für die allgemeine fachärztliche Versorgung, welche die psychotherapeutische Versorgung beinhaltet, hat sich hinsichtlich der Zahl der Planungsbereiche nichts geändert. Es gibt in Baden-Württemberg weiterhin 43 Planungsbereiche, die in Stadt- und Landkreise sowie Kreisregionen unterteilt sind.

Was ist zu tun, wenn Sie sich um einen neuen Sitz bewerben wollen?
Sie können sich beim Zulassungsausschuss des jeweiligen Zulassungsbezirks bewerben. Bei der Entscheidung zur Zulassung für die jetzt frei werdenden Sitze sind u. a. folgende Kriterien relevant:
- Berufliche Eignung (Kenntnisse, die spezifisch für die Versorgung qualifizieren)
- Approbationsalter (Zeitdauer seit der Approbation)
- Eintrag im Arztregister
- Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit

Weiterhin gelten folgende Kriterien für Nachbesetzungen:
- ob der Bewerber Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind des bisherigen Vertragsarztes ist,
- ob der Bewerber ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde,
- ob der Bewerber bereit ist, besondere Versorgungsbedürfnisse, die in der Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung definiert worden sind, zu erfüllen.

Die KVBW führt für jeden Planungsbereich eine Warteliste. In die Warteliste werden auf Antrag die Ärzte und Psychotherapeuten, die sich um einen Vertragsarztsitz bewerben und in das Arztregister eingetragen sind, aufgenommen. Bei der Auswahl der Bewerber für die Übernahme einer Vertragsarztpraxis nach Absatz 4 ist die Dauer der Eintragung in die Warteliste zu berücksichtigen.

Wir weisen darauf hin, dass die KVBW eine Beratung für niederlassungswillige Psychotherapeut/innen anbietet.

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