16.12.2013„Alte Krankenversicherungskarte kann auch noch 2014 verwendet werden“
KBV stellt klar, dass die alte Versichertenkarte weiterhin gültig bleibt

(BPtK) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat klargestellt, dass die bisherige Krankenversicherungskarte (KVK) auch 2014 gültig bleibt und von Ärzten und Psychotherapeuten akzeptiert wird. Maßgeblich sei das auf der Krankenversichertenkarte aufgedruckte Gültigkeitsdatum.

Die KBV korrigiert damit Aussagen der Krankenkassen. Die Kassen drängen ihre Versicherten, schnellstmöglich ein Lichtbild einzureichen, damit sie rechtzeitig zum Jahreswechsel die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Ab 2014 solle „grundsätzlich“ der neue Versichertenausweis verwendet werden.

Die KBV verweist jedoch auf den § 19 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä). Darin heißt es in Absatz 2: „Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“

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