08.04.2014Psychisch kranke Soldaten haben einen Anspruch auf Behandlung
BPtK zum Offenen Brief der IPPNW

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt sich dafür ein, dass psychische Erkrankungen, die aus Auslands- und Kriegseinsätzen resultieren, genauso behandelt werden wie körperliche Verletzungen. Deshalb hat sie mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einen Vertrag geschlossen, nach dem sich psychisch kranke Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Dadurch werden zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen, die nicht zulasten von anderen Patienten gehen, aber die Wartezeiten auf einen Therapieplatz für Soldaten verringern. Der erweiterte Zugang zur Versorgung ist für mehr psychisch kranke Soldaten ein notwendiger therapeutischer Schutzraum außerhalb der Kaserne.

In der Behandlung haben die Soldatinnen und Soldaten das gleiche Recht auf Selbstbestimmung, Aufklärung und Verschwiegenheit wie zivile Patienten. Ein Psychotherapeut respektiert die Autonomie des Patienten und damit auch seine Entscheidung, den Beruf des Soldaten auszuüben. "Das Ziel einer Psychotherapie bestimmt grundsätzlich der Patient soweit wie möglich im Konsens mit seinem Behandler", stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. "Eine Behandlung an den persönlichen Wünschen des Psychotherapeuten zu orientieren, ist berufsrechtlich ebenso unzulässig, wie die Inhalte und Ziele der Behandlung von Dritten bestimmen zu lassen. Die politischen Einstellungen eines Psychotherapeuten haben in der Behandlung nichts zu suchen."

Hintergrund des Vertrages mit dem BMVg ist die erhebliche Unterversorgung in der ambulanten Psychotherapie. Die gegenwärtigen Behandlungskapazitäten reichen nicht aus, um psychisch kranken Menschen eine rechtzeitige Behandlung zu sichern. Deshalb bemüht sich die BPtK um eine Reform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Gleichzeitig arbeitet sie daran, zusätzliche Behandlungskapazitäten für besondere Patientengruppen zu schaffen. Sie fordert deshalb seit Jahren z. B. eine spezielle muttersprachliche Psychotherapie für Migranten und bessere psychotherapeutische Angebote für Flüchtlinge. Die BPtK begrüßt es, dass das BMVg bereit ist, zusätzliche Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Soldaten zu finanzieren.

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