08.08.2014Befragung zum Kostenerstattungsverfahren – Aufruf zur Teilnahme

Immer mehr gesetzlich Versicherte finden keinen Psychotherapieplatz im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Sie sind daher darauf angewiesen, die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen und sich die Kosten gemäß §13 Abs. 3 SGB V von der Krankenkasse erstatten zu lassen.

In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Ausgaben für Kostenerstattung (KE) fast verzehnfacht. Somit wird Psychotherapie über KE zu einem wichtigen Bereich neben der GKV-Versorgung. Demgegenüber hat Bundesregierung entschieden, Ausgaben für KE nicht mehr separat zu dokumentieren. Die Psychotherapeutenkammern Berlin und Baden-Württemberg sehen hohen Bedarf, im Rahmen einer bundesweiten Befragung die derzeitige psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung sowie möglicher die Besonderheiten für Therapeuten und Patienten möglichst transparent zu erfassen, u.a. auch, um daraus gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung der im KE-Verfahren arbeitenden Kolleginnen und Kollegen hilfreich bzw. notwendig. Die Anschreiben werden über verschiedene Mailinglisten erfolgen, falls Sie bis ca. Ende September nicht von uns angeschrieben sein sollten und sich an der Studie beteiligen wollen, Sie sich bitte an K. Jeschke (jeschke@psychotherapeutenkammer-berlin.de) oder Dr. R. Nübling (nuebling@lpk-bw.de).

 
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