16.10.2014EMDR bei Posttraumatischer Belastungsstörung anerkannt
G-BA integriert Behandlungsmethode in Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf seiner heutigen Sitzung das Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen anerkannt. EMDR kann damit als Methode im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren erbracht und abgerechnet werden. EMDR zählt zu den traumaadaptierten Behandlungsmethoden, die in internationalen und nationalen Leitlinien für die Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung empfohlen werden.

Die Prüfung von EMDR war vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Patientenvertretung im Jahr 2011 beantragt worden. Zuvor hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten vom 6. Juli 2006 EMDR als Methode zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen wissenschaftlich anerkannt.

Im nächsten Schritt ist es die Aufgabe der Partner des Bundesmantelvertrags, die weiteren Umsetzungsfragen hinsichtlich der Qualifikationsvoraussetzungen für die Leistungserbringung, des Antrags- und Genehmigungsverfahrens sowie der Abrechnung der entsprechenden Leistungen zu klären.

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