17.10.2014Europäische Aktivitäten zur Normierung von Gesundheitsdienstleistungen
Bedrohung der Therapiefreiheit zu Lasten der Patienten

(BPtK) Die EU-Kommission plant, nach Medizinprodukten nun auch für Gesundheitsdienstleistungen europaweite Normen einzuführen. Beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) gibt es entsprechende Aktivitäten. Um dabei nicht mit nationalen Vorgaben zu kollidieren, sind europäische Normen häufig nicht mehr als Mindeststandards bzw. Minimalanforderungen. „Auch wenn Psychotherapeuten von den derzeitigen Aktivitäten noch nicht konkret betroffen sind, sehen wir diese Bestrebungen auf europäischer Ebene mit großer Sorge“, kommentiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Aktivitäten des CEN. „Normen für Gesundheitsdienstleistungen gefährden die individuelle, auf Therapiefreiheit beruhende Behandlung der Patienten und beeinträchtigen die Berücksichtigung von Patientenansprüchen.“

Die psychotherapeutische Versorgung kranker Menschen erfordert Einfühlungsvermögen und die Berücksichtigung der individuellen Situation. Psychotherapie findet immer in einer professionellen Beziehung zwischen Patient und Therapeut statt, die von Offenheit und Vertrauen gekennzeichnet ist. Als solche steht Psychotherapie einer Normierung grundsätzlich entgegen, denn zwischenmenschliche Beziehungen lassen sich nicht normieren. „In diesem Bereich über Normung standardisieren, angleichen und vereinfachen zu wollen, verkennt den Bedarf der Patienten und schränkt die Möglichkeiten der Therapie ein“, so Richter. „Psychisch kranke Menschen brauchen in erster Linie eine vertrauensvolle, individuelle und damit maßgeschneiderte Therapie.“

Die Qualität der medizinischen Versorgung ist in Deutschland durch vielfältige, aufeinander abgestimmte Instrumente gesichert. „Ein europaweites Benchmarking, das auf Minimalanforderungen beruht, gefährdet die bewährten Strukturen einer professionellen Qualitätssicherung, wie sie im staatlichen Auftrag von den Heilberufekammern wahrgenommen wird“, kritisiert Richter. „Europäische Normung kann im Produktbereich hilfreich sein. Bei der medizinischen Behandlung von Menschen ist sie vollkommen ungeeignet.“

Die BPtK hat entsprechend gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und im Rahmen der Positionierung des Ausschusses EU der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) zu den Aktivitäten des CEN im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen Stellung genommen.

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