19.11.2014Vertreterversammlung am 17./18. Oktober 2014

Am ersten Tag der 2-tägigen VV stand die Diskussion um die Reform der Psychotherapeutenausbildung im Vordergrund. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz stellte den Stand der Diskussion dar. Er benannte die Probleme der Zugangsvoraussetzungen infolge der Bologna-Reform und stellte die verschiedenen Lösungsansätze vor, die derzeit diskutiert werden. Er berichtete von den Aktivitäten der AG des Länderrates, in der ein Berufsbild und ein Kompetenzprofil für den Psychotherapeutenberuf entworfen und Anforderungen an eine Reform des Psychotherapeutengesetzes festgelegt wurden.

Anschließend wurde die Diskussion um die Haushaltsfragen begonnen, die dann am zweiten Tag der Vertreterversammlung fortgesetzt wurde. Die Rechnungsführerin und der Vorstand wurden entlastet, der Haushaltsplan für 2015 nach intensiver und auch kontroverser Diskussion verabschiedet.

Dr. Munz und weitere Vorstandsmitglieder stellten dann die Vorstandstätigkeit seit der letzten Vertreterversammlung vor. Zum Punkt Versorgungsstärkungsgesetz wurde eine Resolution verabschiedet, in welcher der Gesetzgeber aufgefordert wird, die vorgesehene Verschärfung bezüglich der Abgabe von Praxissitzen nicht umzusetzen. Die Umsetzung würde eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung bedeuten und zu einer Verlängerung der Wartezeiten führen, welche der Gesetzgeber mit dem Gesetz ja gerade abbauen will.

Die vorgesehene Wahl eines Stellvertreters für einen Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentages wurde auf Antrag der vorschlagsberechtigten Wahlliste auf die nächste Vertreterversammlung vertagt. Unter dem TOP Wahlen wurde eine Ersatzdelegierte in die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes sowie ein weiteres Mitglied in den KJP-Ausschuss gewählt.

v.l.n.r.: Versammlungsleiter U. Böker und Dr. D. Horch sowie Kammervorstände Dr. D. Munz, M. Klett, B. Lackus-Reitter, Dr. R. Straub und K. Göpel (verdeckt)
Die Vertreterversammlung bei der Arbeit


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