02.12.2014Psychotherapeuten in der medizinischen Rehabilitation
BPtK veröffentlicht weitere Ergebnisse der Angestelltenbefragung

(BPtK) Mehr als jeder zehnte angestellte Psychotherapeut (12 Prozent von rund 12.400) ist in einer Rehabilitationseinrichtung tätig. 41 Prozent dieser Psychotherapeuten haben an der Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) teilgenommen, deren Ergebnisse nun als „BPtK-Studie: Versorgung psychisch kranker Menschen in der medizinischen Rehabilitation“ vorliegen.

Auf der Basis der Studienergebnisse fordert die BPtK den Ausbau ambulanter Rehabilitationsangebote, eine Stärkung der Rehabilitationsnachsorge und eine bessere Verzahnung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Psychotherapeutischer Sachverstand ist bei den konzeptionellen Weiterentwicklungen und den Leistungen in ausreichendem Maß einzubeziehen.

Psychotherapeuten arbeiten in allen Bereichen
Psychotherapeuten arbeiten in allen Bereichen der medizinischen Rehabilitation. Am stärksten vertreten sind sie in Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen (42 Prozent der Befragten) und Suchterkrankungen (31 Prozent der Befragten).

Psychotherapeuten übernehmen Verantwortung
Etwa die Hälfte der befragten Psychotherapeuten übernimmt – vertragsgemäß oder informell – Führungs- und Leitungsaufgaben. Unabhängig davon, ob eine Leitungsfunktion ausgeübt wird oder nicht, sind Psychotherapeuten in alle behandlungsrelevanten Entscheidungen (mindestens) einbezogen oder treffen diese eigenständig. Behandlungsverantwortung und andere Aufgaben, die Psychotherapeuten in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen übernehmen, spiegeln sich hingegen nicht in der Berufsbezeichnung in ihren Arbeitsverträgen wider. Häufig werden sie dort als Diplom-Psychologen bezeichnet. Die mit der Approbation erworbene zusätzliche Qualifikation findet formal keine Berücksichtigung. Auch das Einkommen entspricht nicht der Qualifikation eines Psychotherapeuten. Die Approbation hat mehrheitlich keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Gute psychotherapeutische Versorgungsqualität
Die psychotherapeutische Versorgung bei psychischen Erkrankungen ist in der medizinischen Rehabilitation – vom wöchentlichen Umfang her betrachtet – ausreichend und leitlinienorientiert. So erhalten Patienten mit einer depressiven Störung in der Regel mindestens ein psychotherapeutisches Einzelgespräch und zweimal 90 Minuten Gruppenpsychotherapie in der Woche. Das ist sicher der Erfolg umfangreicher Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durch Verbesserung von Struktur- und Prozessqualität in den Einrichtungen in den vergangenen Jahren eingeführt wurden.

Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der medizinischen Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen – wie ihn die DRV beschreibt – besteht Handlungsbedarf, der sich auch aus den Befragungsergebnissen der BPtK ableiten lässt: zum einen in Hinblick auf die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen für Psychotherapeuten, wie vertraglich vereinbarte Leitungsfunktionen, einer Vergütung auf Facharztniveau sowie einer stärkeren Verankerung von Psychotherapie in der somatischen Rehabilitation. Zum anderen geht es um konzeptionelle Weiterentwicklungen der medizinischen Rehabilitation.

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