Nachrichten 2015

Qualität familiengerichtlicher Gutachten sichern

BPtK und Fachverbände formulieren Mindeststandards

(BPtK)

Die Qualität von familiengerichtlichen Urteilen soll nach den Plänen der Bundesregierung besser werden. Dazu hat die Bundesregierung am 16. September 2015 einen Gesetzentwurf unter anderem zum Sachverständigenrecht an Familiengerichten beschlossen. Gleichzeitig hat das Bundesjustizministerium in den vergangenen Monaten zusammen mit Experten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet.

Neuvergabe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

Entscheidung für den privaten Anbieter Sanvartis umstritten

(BPtK)

Ab 2016 betreibt das Duisburger Unternehmen Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Bis Ende 2022 trägt der private Anbieter damit die Verantwortung für ein gesetzlich vorgeschriebenes Informations- und Beratungsangebot für Verbraucher und Patienten (§ 65b SGB V). Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, betonte, dass es ihm persönlich ein wichtiges Anliegen sei, dass die Patientenberatung auch zukünftig neutral und unabhängig sei.

Traumatisierte MigrantInnen - Zweiter Versorgungsbericht zeigt Reformbedarf und fordert Änderungen

Aktuelle gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen - Ärzte und Psychotherapeuten bedauern Hürden für Helfer

(LPK BW)

Der von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam vorgelegte „Zweite Versorgungsbericht“ erläutert Ursachen und Auswirkungen von Traumafolgestörungen und benennt strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitswesens bei der ambulanten psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge. Er widmet sich der besonderen Bedeutung der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und Migranten in Baden-Württemberg.

Gesetzliche Regelungen zur Anpassung psychotherapeutischer Honorare notwendig

BPtK kritisiert Honorarbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 22. September 2015 zur Erhöhung der psychotherapeutischen Honorare für äußerst unbefriedigend. Die Kriterien für die Anpassung der psychotherapeutischen Honorare an die Entwicklung der ärztlichen Honorare sind aus Sicht der BPtK an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und willkürlich. "Für die regelmäßige Anpassung der psychotherapeutischen Honorare ist deshalb eine gesetzliche Präzisierung der Regelungen im SGB V notwendig", fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Informationen zur Gründung einer Privatpraxis

(LPK BW)

Bei der Gründung einer Privatpraxis ergeben sich für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten viele Fragen: Muss ich mich anmelden und wenn ja, wo? Was muss ich bei der Auswahl der Räumlichkeiten beachten? Wie darf ich die Praxis ankündigen und welche Werbung ist zulässig? Welche Versicherungen sind erforderlich und was muss bei der Abrechnung der Behandlung beachtet werden? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich für viele Kammermitglieder stellen.

Psychisch kranke Flüchtlinge bleiben unzureichend versorgt

BPtK fordert Nachbesserungen bei Asylgesetzreform

(BPtK)

Psychisch kranke Flüchtlinge haben auch zukünftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Anspruch auf eine angemessene Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen. „Von den Sozialbehörden werden psychische Erkrankungen meist als nicht akut behandlungsbedürftig beurteilt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Das ist fachlich falsch. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken, sind oft suizidal.

Psychische Erkrankungen auch am Lebensende behandeln

BPtK fordert bessere psychotherapeutische Versorgung in Hospizen und Pflegeheimen

(BPtK)

„Auch am Lebensende haben schwer erkrankte Patienten mit komorbiden psychischen Erkrankungen Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung“, mahnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG). „Die psychotherapeutische Versorgung in der Hospiz- und Palliativversorgung muss dringend verbessert werden. Dies gilt auch für Pflegeheime, in denen viele Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen.“

Psychisch kranke Flüchtlinge: Ermächtigungen für Psychotherapeuten notwendig

BPtK veröffentlicht Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf, sich für die kurzfristige Ermächtigung von Psychotherapeuten zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge einzusetzen.

Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank

BPtK-Standpunkt „Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen“

(BPtK)

Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland ist psychisch krank. Meistens leiden sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (40 bis 50 Prozent) oder unter einer Depression (50 Prozent). Beide Erkrankungen kommen häufig gemeinsam vor. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig.

PEPP-Entgeltkatalog 2016: Nur wenige Veränderungen

Analysen zur regionalen Versorgungsverpflichtung ohne Ergebnis

(BPtK)

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 4. September 2015 den Entgeltkatalog 2016 für das neue Pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vorgestellt. Dabei gibt es nur wenige Veränderungen im Vergleich zu 2015. Diese betreffen vor allem eine Erhöhung der Pauschalen, wenn bestimmte Nebendiagnosen vorliegen.