Nachrichten 2015

Psychotherapeutische Versorgung sterbender Menschen verbessern

BPtK zum Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung

(BPtK)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, sodass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Pflegeheimbewohnern soll zudem eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden.

Diotima-Ehrenpreis 2015 für Prof. Dr. Stefan Klingberg

Würdigung für Engagement zu Psychotherapie bei Psychosen

(BPtK)

Prof. Dr. Stefan Klingberg ist Preisträger des Diotima-Ehrenpreises der deutschen Psychotherapeutenschaft 2015. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt mit Prof. Klingberg einen Wissenschaftler und Psychotherapeuten, der einen wesentlichen Beitrag für die Psychosenpsychotherapie in Deutschland geleistet und sich dabei sehr für eine Umsetzung neuer, evidenzbasierter Forschungsergebnisse in den Behandlungsalltag eingesetzt hat.

Dietrich Munz ist neuer Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

26. Deutscher Psychotherapeutentag wählt neuen Vorstand

(BPtK)

Dr. Dietrich Munz spricht künftig für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige Psychotherapeut, der als Angestellter in der Sonnenberg Klinik Stuttgart arbeitet, wurde mit deutlicher Mehrheit auf dem 26. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin zum Präsidenten gewählt. „Für die Bundespsychotherapeutenkammer standen in den letzten Jahren die Belange der Patienten im Mittelpunkt – das soll auch so bleiben“, sagte der neue Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Psychotherapie auch bei Schizophrenie wirksam

Diotima-Preis 2015 an Prof. Dr. Stefan Klingberg verliehen

(BPtK)

Der Wissenschaftler und Psychotherapeut Prof. Dr. Stefan Klingberg hat heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit einen Kollegen, der sich seit dem Beginn seiner universitären Laufbahn für eine bessere Psychosentherapie eingesetzt hat. „Professor Klingberg steht für die Überzeugung und den Nachweis, dass Psychotherapie bei Psychosen wirksam ist – einer Tatsache, der selbst die Fachöffentlichkeit lange skeptisch gegenüber stand und oft immer noch steht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Rainer Richter fest.

Qualität von psychotherapeutischen Gutachten

Round-Table-Gespräch der BPtK

(BPtK)

Am 13. April 2015 veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer ein Round-Table-Gespräch zur Qualität von psychotherapeutischen Gutachten. Daran nahmen Experten aus der Arbeitsgemeinschaft Forensik und den Landespsychotherapeutenkammern teil. Hintergrund ist die Vereinbarung von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag, die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich zu verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet derzeit an der Umsetzung dieses Ziels.

Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts

BPtK: Präventionsgesetz ignoriert psychotherapeutischen Sachverstand

(BPtK)

Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Sie verursachen großes persönliches Leid sowie hohe Kosten für Wirtschaft und Sozialversicherung. „Ein Präventionsgesetz muss psychische Erkrankungen zu einem wesentlichen gesundheitspolitischen Thema machen“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Psychische Erkrankungen auch in der letzten Lebensphase versorgen

BPtK zum Referentenentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz

(BPtK)

Schwerkranke und sterbende Menschen müssen nach den Zielen der Bundesregierung „die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten“. Bis zu 50 Prozent der psychischen Erkrankungen in Palliativ- oder Hospizeinrichtungen werden jedoch nicht erkannt bzw. nicht ausreichend oder angemessen (35 Prozent) behandelt, auch weil die Patienten es häufig scheuen, ihre emotionale und psychische Belastung von sich aus anzusprechen. „In der letzten Lebensphase werden psychische Erkrankungen häufig vernachlässigt“, kritisiert Prof. Dr.

ADHS nicht mehr im Morbi-RSA berücksichtigt

(BPtK)

Im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen („morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich/Morbi-RSA“) werden im nächsten Jahr nicht mehr die häufigsten psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Dazu gehören die Diagnosen ADHS, Störungen des Sozialverhaltens sowie die Entwicklungsstörungen. „Damit sind Krankenkassen, die sich für eine gute Versorgung von psychischen Erkrankungen besonders bei Kindern und Jugendlichen einsetzen, benachteiligt“, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

„Psychische Erkrankungen müssen vertraulich bleiben“

BPtK gegen neue Regelungen zur Schweigepflicht oder ein Berufsverbot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält neue Regelungen zur Schweigepflicht oder gar ein Berufsverbot bei psychischen Erkrankungen für schädlich. „Jeder Arzt und Psychotherapeut ist schon jetzt nicht an seine Schweigepflicht gebunden, wenn ein Patient sich selbst oder Leib und Leben anderer bedroht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter klar. „Der wirksamste Schutz für alle ist jedoch ein psychisch kranker Mensch, der in Behandlung ist und dort offen über seine Gedanken und Gefühle sprechen kann.

Verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung unverzichtbar

BPtK-Veranstaltung zur psychotherapeutischen Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik

(BPtK)

Mit der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und dem damit verbundenen Auslaufen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Gesetzgeber beauftragt, Empfehlungen für die Ausstattung der Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal zu erarbeiten. Die Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik hängt – mehr noch als in der Somatik – entscheidend von der Anzahl und Qualifikation des therapeutischen Personals ab.