Psychotherapeuten müssen zukünftig in den Tarifverträgen angemessen eingruppiert und entlohnt werden. Das ist die zentrale Forderung von rund 60 Teilnehmern einer Fachtagung von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Dezember 2017 in Berlin. Vor beinahe zwei Jahrzehnten wurden mit dem Psychotherapeutengesetz die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen.
Nachrichten 2017
Frist für Antrag auf Höhergruppierung nach E14 für angestellte PP und KJP läuft aus!
Liebe angestellte Kolleginnen und Kollegen, im Mai hatten wir Sie zur Höhergruppierung von PP/KJP im TVöD informiert (Merkblatt Höhergruppierung vom 23. 05.2017). Viele Kolleginnen und Kollegen waren daraufhin aktiv geworden und hatte bzgl. weiterer Informationen in der LPK-Geschäftsstelle nachgefragt. Da die Frist einer rückwirkenden Höhergruppierung nun zum Ende des Jahres 2017 abgelaufen sein wird, wollen wir hier abschließend nochmals alle darauf aufmerksam machen, die das noch nicht für sich geklärt haben.
Befragung: So denken Deutsche über Depression
Fast ein Viertel der Befragten gibt an, dass bei ihnen bereits einmal die Diagnose einer Depression gestellt worden ist. Über ein Drittel berichtet außerdem, dass bei einem Angehörigen oder Bekannten eine Depression diagnostiziert wurde. Das hat eine repräsentative Befragung zu Depressionen ergeben, die das Forschungszentrum Depression und die Stiftung Deutsche Depressionshilfe durchgeführt haben.
Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode
Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung.
Neue Praxis-Info "Patientenrechte"
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer Praxis-Info "Patientenrechte" über die zentralen rechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere aus dem Patientenrechtegesetz ergeben.
Herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen
Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel haben den diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin und drei Kollegen, die sich für die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen engagieren.
Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie
Die Frist für die Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie ist bis zum 10. Dezember verlängert worden. Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern bitten um rege Teilnahme.
Vertreterversammlung am 20./21.10.2017
Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden.
LPK-Frauenkommission hat ihre Arbeit aufgenommen
Angeregt durch die BPtK-Veranstaltung „Frauen in der Berufspolitik“ Ende 2016 in Berlin formierte sich nach Zustimmung von Vorstand und VV auch in der LPK BW eine „Frauenkommission“. Jede in der VV vertretene Liste wurde eingeladen je eine Kollegin bzw. einen Kollegen in die Kommission zu entsenden.
Neuropsychologische Weiterbildung
Wie die Landesärztekammer Mitte November mitteilte, wurde ein Antrag der LPK auf Förderung von Weiterbildungsstellen bei Psychologischen Psychotherapeuten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ vom gemeinsamen Projektbeirat der KVBW mit den Krankenkassen nach eingehender Diskussion abgelehnt. Die Begründung hierfür ist, dass über den gesetzlichen Auftrag hinaus – Förderung der Facharztgruppen (Kinder-, Augen- und Frauenheilkunde) – nicht zusätzlich eine Schwerpunktweiterbildung gefördert werden soll. Der Gesetzgeber spreche nur von den grundversorgenden Fächern.