Die überarbeitete "S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Unipolare Depression" enthält insgesamt 136 diagnostische und therapeutische Empfehlungen und Statements. Diese sind hilfreich, um mit Patienten eine individuelle Behandlungsstrategie zu erarbeiten.
Nachrichten 2017
Krankenkassen widersetzen sich angemessener Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung der neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen psychotherapeutischen Leistungen mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis. Durch diese mangelhafte Vergütungsregelung droht die Reform zu scheitern. Der Wille des Gesetzgebers wird dadurch konterkariert, die erhoffte Verbesserung der Versorgung kann so nicht erreicht werden. Die Vergütung der neuen Leistungen wird im Vergleich zu den Sitzungen in der Richtlinienpsychotherapie um ca.
Psychosoziale Faktoren von Beginn an berücksichtigen
Die komplett überarbeitete Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) ist veröffentlicht. Sie betont die Bedeutung psychosozialer und arbeitsplatzbezogener Faktoren für die Entstehung, Aufrechterhaltung und Chronifizierung von Kreuzschmerzen stärker als bisher.
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll die Mobilität von Dienstleistern und Dienstleistungen innerhalb der EU gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollen berufsrechtliche gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene zukünftig im Vorfeld einer Prüfung nach einem von der Kommission vorgegebenen Prüfraster unterworfen werden und nachweisen müssen, ob sie gerechtfertigt und verhältnismäßig sind mit Blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt.
Krankenkassen honorieren Psychotherapie systematisch schlechter
Die Krankenkassen sperren sich seit Jahren dagegen, ausreichend Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen zu schaffen. Gleichzeitig verweigern sie eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen. "Ein neuer Gipfel dieser versorgungspolitischen Voreingenommenheit sind die Honorare zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde, die gestern im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt wurden", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.
Neue psychotherapeutische Sprechstunde
Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.
Psychotherapie-Richtlinie: Was ändert sich ab 1. April 2017?
Die Psychotherapie-Richtlinie ist die wesentliche Grundlage für das, was niedergelassene Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten und abrechnen können. Ab dem 1. April 2017 ändern sich diese Regelungen erheblich. Psychotherapeuten sind verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten, sie haben die Möglichkeit, Patienten in akuten psychischen Krisen mit einer Akutbehandlung zu helfen. Sie können jetzt umfassend über Hilfen beraten, auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt.
BPtK: Sprechstunde und Akutbehandlung angemessen vergüten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine angemessene Vergütung von Sprechstunde und Akutbehandlung. "Die Honorierung muss deutlich über dem Honorarsatz für normale Therapiestunden liegen", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Sprechstunde und Akutbehandlung stellen zeitlich und koordinativ erheblich höhere Anforderungen. Der Arbeitsaufwand geht deutlich über die reinen Gesprächstermine hinaus. Die Honorierung muss sich am tatsächlichen Arbeitseinsatz und der hochqualifizierten Leistung orientieren."
Absoluter Schutz psychotherapeutischer Gespräche notwendig
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, den Schutz der Gespräche zwischen Psychotherapeuten und Patienten bei der Überarbeitung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) entscheidend zu verbessern. "Der Gesetzentwurf, zu dem heute die Anhörung stattfindet, hat noch gravierende Lücken", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.
Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten
Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.