Nachrichten 2018

Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang

BPtK zum G-BA-Gutachten zur Bedarfsplanung

(BPtK)

Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin vorgestellt hat, bietet keine Lösung, die Wartezeiten auf eine Behandlung für psychisch kranke Menschen ausreichend zu verkürzen. Die Gutachter kommen zwar zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 2.400 psychotherapeutische Praxen fehlen. Sie setzen jedoch die von den heute zugelassenen Psychotherapeuten erbrachten Leistungen mit dem Bedarf gleich.

Das lange Warten

Interview mit LPK-Präsident Dietrich Munz in Psychologie Heute

(LPK BW)

Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, über Ursachen und Folgen der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Herr Dr. Munz, warum ist es in Deutschland so schwierig, einen Psychotherapieplatz zu bekommen?

Weil wir vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch in vielen Städten zu wenig Therapeuten mit Kas­senzulassung haben. Deshalb ist die Kapazität zur Behandlung psychisch Kranker begrenzt und zu niedrig.

LPK-Warnung vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

(LPK BW)

Aktuell berichten uns mehrere Kammermitglieder, dass sie Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten haben. In diesen Schreiben werden die Empfänger unter Hinweis auf vorgeblichen Rechtspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu aufgefordert, ein Formular auszufüllen und unterschrieben an den Absender zurückzusenden.

Spahnscher Irrtum: „Die Wartezeiten sind in Freiburg am längsten“

BPtK zu den Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie

(BPtK)

Gesundheitsminister Spahn sagte am 26.09.2018 im Bundestag:

"Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist - Freiburg." (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)

Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die längst Realität sind

BPtK kritisiert Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Veränderungen der psychotherapeutischen Versorgung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) plant. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient seit dem 1. April 2017 einen schnellen ersten Beratungstermin und danach eine Behandlung, die sich nach dem Schweregrad seiner Erkrankung richtet", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. "Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die seit eineinhalb Jahren Realität sind."

Kurzfristig 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in einem Sofortprogramm rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich zu schaffen. „Psychisch kranke Menschen dürfen nicht länger monatelang darauf warten müssen, behandelt zu werden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Deshalb sollte kurzfristig nicht nur die psychiatrische, sondern auch die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.“

Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schließen

SVR Gesundheit für intensivere ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen

(BPtK)

Zwischen 20 und 30 Prozent der psychisch kranken Menschen, die in Krankenhäusern behandelt werden, könnten auch ambulant behandelt werden, wenn es außerhalb der Kliniken zusätzliche intensivere Angebote gäbe. Das stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) in seinem Gutachten 2018 fest, das heute in Berlin veröffentlicht wurde. Dabei sieht der SVR Gesundheit insbesondere Verbesserungspotenzial für Menschen, die aufgrund der psychischen Erkrankung in ihrer Selbstständigkeit stark beeinträchtigt sind.

Flexibler krankschreiben

BPtK: Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdenken

(BPtK)

Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte die bisher geltende Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdacht werden. Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent. Dies würde der Realität, dass Menschen häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig sind, besser gerecht. „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden“, erklärt Dr.

Bundesregierung gegen eine „Anti-Stress“-Verordnung

Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt

(BPtK)

Obwohl in den letzten zehn Jahren der Anteil psychisch bedingter Fehltage am Arbeitsplatz deutlich zugenommen hat, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für verbindliche Vorschriften, wie Betriebe psychische Belastungen erkennen und vermeiden. Bei Lärm, unzureichendem Licht oder Toxinen gibt es dagegen detaillierte Vorgaben. Das ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zu entnehmen.

Neue Personalvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik

Bundesregierung besteht auf fristgerechte G-BA-Entscheidung

(BPtK)

Die Bundesregierung erwartet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fristgerecht zum 30. September 2019 die neuen Mindestvorgaben zum erforderlichen Personal in Psychiatrie und Psychosomatik beschließt. Dies geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Stand der Umsetzung des PsychVVG“ (Bundestagsdrucksache 19/3725) hervor.