Nachrichten 2018

Fachtag "Flucht und Trauma" - Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT - Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW)

Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

Landespsychiatrietag in Stuttgart – Psychotherapie von Psychosen

(LPK BW)

Der „Landespsychiatrietag Baden-Württemberg“ ist die größte psychiatriepolitische Plattform, die von Angehörigen/Betroffenenverbänden sowie Professionellen zusammen mit den großen Verbänden, u.a. der freien Wohlfahrtspflege und Kassen durchgeführt wird. Sozialminister Manne Lucha eröffnete als Schirmherr mit einem ausführlichen und engagierten Grußwort die ca. 600 Teilnehmer umfassende Tagung, bei der auch wieder mehrere Abgeordnete des Landtags anwesend waren.

Fixierung in der Psychiatrie nur noch mit richterlicher Genehmigung

Bundesverfassungsgericht erhöht Anforderungen

(BPtK)

Eine Fixierung von Patienten in Krankenhäusern der Psychiatrie muss zukünftig von einem Richter genehmigt werden. Das gilt zumindest dann, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert. Auch bei untergebrachten Patienten muss vor einer Fixierung eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen werden die Länder verpflichtet, einen täglichen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, der mindestens zwischen 6 und 21 Uhr erreichbar ist.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK)

In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Weiterhin Anspruch auf Kostenerstattung in psychotherapeutischer Privatpraxis

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch, sich die Kosten einer Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn sonst keine Behandlung möglich ist. Dieser Rechtsanspruch nach § 13 Absatz 3 SGB V besteht auch nach der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung. Die Krankenkassen dürfen die Kostenerstattung nicht aufgrund von Gründen verweigern, die für den Anspruch nicht maßgeblich sind, stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP klar.

Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie

Auch wochenlange Wartezeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken

(BPtK)

Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben.