Nachrichten 2019

Wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK unterstützt Gesetzentwurf für eine neue Aus- und Weiterbildung (hier inkl. Pressecho und Stellungnahmen - ganz unten auf dieser Seite)

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt den Gesetzentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Mit der Einführung eines Hochschulstudiums der Psychotherapie, das mit einem Masterabschluss endet, und einer Weiterbildung, die sowohl ambulant als auch stationär eine breitere Qualifizierung sichert, erfolgt eine richtungsweisende Integration der Versorgung psychisch kranker Menschen in das deutsche Gesundheitssystem“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen

BPtK lehnt gestufte Versorgung, wie mit dem TSVG geplant, ab

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK-Forderungen zu Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Ein Drittel der Patienten, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wurde, dass sie psychisch krank sind und eine ambulante Psychotherapie benötigen, warten sechs bis neun Monate auf den Beginn der Behandlung. Deshalb fordert die BPtK in ländlichen Regionen und im Ruhrgebiet rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich.

Achtung, die Zeit läuft: Fortbildungszertifikat jetzt beantragen

Sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V - Wichtige Information für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW)
Am 30. Juni 2019 endet für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisfrist der Fortbildung mit Vorlage des Fortbildungszertifikats der Landespsychotherapeutenkammer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Das Fortbildungszertifikat muss spätestens zum genannten Stichtag bei der KVBW vorliegen – ansonsten wird eine Honorarkürzung die Folge sein! Angesichts der zu erwartenden Antragsflut und der damit verbundenen langen Bearbeitungsdauer appellieren wir nachdrücklich, das Fortbildungszertifikat rechtzeitig - bis zum 30.03.2019 (!) - bei der Landespsychotherapeutenkammer zu beantragen. Bei zeitlich zu später Antragstellung kann die rechtzeitige Bearbeitung des Antrags nicht garantiert werden!

Spahnsches Terminservicegesetz am Montag im Petitionsausschuss

Über 200.000 Unterstützer gegen neue Hürden in der Psychotherapie

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet.