Nachrichten 2019

Die längsten Fehlzeiten weiterhin durch psychische Erkrankungen

BPtK-Auswertung 2018 „Langfristige Entwicklung Arbeitsunfähigkeit“

(BPtK)

Psychisch erkrankte Arbeitnehmer sind mit rund 35 Tagen deutlich länger krankgeschrieben als körperlich erkrankte. Dieser Unterschied hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen: Im Jahr 2000 fielen Arbeitnehmer, die z. B. an einer Depression oder Angststörung litten, bereits mindestens eine Woche länger aus als körperlich Kranke. Bis zum Jahr 2017 hat sich dieser Unterschied fast verdreifacht.

Krankenkassen blockieren sachgerechte Reform der Bedarfsplanung

BPtK: Ländliche Regionen weiterhin massiv benachteiligt

(BPtK)

Psychisch kranke Patienten werden in vielen Regionen auch in Zukunft unzumutbar lange auf einen Psychotherapieplatz warten müssen. Die Reform der Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die Krankenkassen sperrten sich von Anfang an gegen auch nur einen zusätzlichen Praxissitz“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser destruktiven Strategie blockierten sie den G-BA und verhinderten eine sachgerechte Lösung.“

Abschiebung psychisch kranker Flüchtlinge soll erleichtert werden

BPtK zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

(BPtK)

Flüchtlingen soll es weiter schwerer gemacht werden, selbst bei schweren psychischen Erkrankungen den Schutz vor Abschiebungen zu bekommen, den sie benötigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb scharf die weiteren Erleichterungen „zur besseren Durchsetzung der Ausreise“, die die Bundesregierung mit dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ heute in den Bundestag einbringt.

Wie gelingt Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie?

Anmeldeschluss bis 31.5. verlängert

(LPK BW)

Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stehen niedergelassene PsychotherapeutInnen zur Verfügung. Für die Schulen der dazugehörigen Stadt-und Landkreise stehen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen SchulpsychologInnen und an den Schulen vor Ort Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wissenschaftlich und praktisch hervorragend qualifiziert

BPtK zur Anhörung der Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapeuten erwerben künftig in ihrem Studium sowohl umfassende wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen. Neben einer umfassenden wissenschaftlichen Ausbildung in Psychotherapie und deren Grundlagen gehören dazu auch praktische Erfahrungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Allein im Masterstudium sind künftig 26 Wochen Berufspraxis vorgesehen. Hinzu kommen Praktika im Bachelorstudium. „Das ist mit Blick auf die Versorgung psychisch kranker Menschen viel mehr, als von Ärztinnen und Ärzten für die Erteilung der Approbation verlangt wird“, stellt Dr.

VORANKÜNDIGUNG: Psychotherapie von Soldat/innen und Bundespolizist/innen

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr, der Bundespolizei, der LPK Baden-Württemberg und der PTK Bayern

(LPK BW)

Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.

Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen

Symposium der BPtK am 10. April 2019

(BPtK)

Der Pro-Kopf-Konsum von Reinalkohol liegt mit 13 Litern in Deutschland deutlich höher als im übrigen Europa und sinkt langsamer als in vielen Nachbarländern. Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Etwa die Hälfte dieser alkoholkranken Menschen wird durch unser Gesundheitssystem nicht erkannt und nur 10 Prozent der alkoholabhängigen Menschen erhalten eine suchtspezifische Behandlung.

Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung geregelt

Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung unzureichend

(BPtK)

In Zukunft sollen psychotherapeutische Behandlungen auch per Videotelefonat erbracht werden können. Mit einer entsprechenden Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung sind GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nachgekommen. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen im unmittelbaren Kontakt können Psychotherapeuten zukünftig ihren Patienten eine Kurz- oder Langzeitbehandlung sowie Rezidivprophylaxen per Video anbieten.

Psychotherapeutische Videobehandlung

Änderungen in der Psychotherapie-Vereinbarung

(BPtK)

Psychotherapeuten werden in Zukunft Behandlungen per Videotelefonat erbringen können. Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Voraussetzungen in der Psychotherapie-Vereinbarung geschaffen. Die Anpassung war notwendig, damit der Bewertungsausschuss seinen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfüllen kann. Der Bewertungsausschuss soll den Einheitlichen Bewertungsmaßstab so anpassen, dass Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich werden. Er muss insbesondere klären, wie solche Behandlungen vergütet werden.