Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona Pandemie weiterhin unbürokratisch per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf hatten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.
Nachrichten 2020
Systemische Therapie kann ab dem 1. Juli ambulant abgerechnet werden
Ab dem 1. Juli kann die Systemische Therapie zur Behandlung erwachsener Patient*innen auch in der ambulanten Versorgung abgerechnet werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dazu am 10. Juni 2020 die erforderlichen Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beschlossen. Die Systemische Therapie wird danach wie alle anderen psychotherapeutischen Verfahren vergütet.
Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung verlängert
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.
BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.
BPtK-Zukunft: Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie
Unter dem Titel „BPtK-Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie“ hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Information für Psychotherapeut*innen in den Kliniken veröffentlicht. Wie sollte die psychiatrische Klinik der Zukunft aussehen und welchen Stellenwert muss in ihr die Psychotherapie haben? Wie sollten dort künftig Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für Psychotherapeut*innen aussehen? Aus Sicht der BPtK sollte die Psychiatrie der Zukunft folgende Anforderungen erfüllen:
Konzeptpapier zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Die Ausbreitung von COVID-19 Infektionen konnte in Deutschland durch drastische Maßnahmen rasch eingedämmt werden. Seitdem tritt in der gesellschaftlichen Debatte die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Vordergrund. Es droht ein Stimmungswandel in der Bevölkerung, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die aktive Mitarbeit der Bevölkerung an den weiterhin erforderlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung gefährdet.
Geschlecht und Vornamen selbst bestimmen
Transgeschlechtliche Menschen müssen bisher ein aufwändiges bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht z. B. in Personalausweisen ändern wollen. Bislang müssen zwei Sachverständige ihren Wunsch gutachterlich befürworten, damit sie ihre geänderte Geschlechtsidentität auch amtlich dokumentieren können. „Diese Begutachtungspraxis diskriminiert transgeschlechtliche Menschen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Über die geschlechtliche Identität kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst.
Fast jedes dritte Kind durch Schulschließungen psychisch belastet
Fast jede dritte Heranwachsende* leidet psychisch unter den Folgen der Schulschließungen während der Corona-Pandemie. Dies zeigt die bundesweite Befragung zu Homeschooling in Corona-Zeiten der DAK-Gesundheit. 29 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen gaben in der Studie an, dass sie sich während der Schulschließungen schlechter oder sogar deutlich schlechter gefühlt haben als davor. Etwa ein Drittel von ihnen fühlte sich in der Zeit oft oder sogar sehr oft gestresst und ein Viertel berichtete davon, oft oder sogar sehr oft traurig gewesen zu sein.
„Die Gesundheitsversorgung muss mit dem Außergewöhnlichen rechnen“
Herr Munz, warum hat uns die Corona-Pandemie so herausgefordert?
„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?”
Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen.