Nachrichten 2020

Mindestens 1.000 Euro Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

BPtK-Information zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit 1

(BPtK)

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 1. September 2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Zukünftig ist eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat zu zahlen, wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird. Für die Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da die Krankenkassen diese Mindestvergütung übernehmen müssen. Damit wird die insgesamt prekäre Ausbildungssituation in diesem Ausbildungsabschnitt etwas verbessert.

Neue psychotherapeutische Telefonberatung für die Pflegeberufe

Bundesweite kostenfreie Terminvermittlung: www.psych4nurses.de

(BPtK)

Für die beruflich Pflegenden gibt es ein neues psychotherapeutisches Beratungsangebot. Während der Corona-Pandemie bieten Psychotherapeut*innen ab heute eine kostenfreie Telefonberatung für alle Pflegeberufe an. Die professionelle Unterstützung ist insbesondere gedacht für Pflegefachpersonen in den Kliniken sowie in Altenpflegeheimen und in der häuslichen Versorgung.

Unbürokratische telefonische Beratung und Behandlung per Videotelefonat

Sonderregeln für Privatversicherte während der Corona-Pandemie

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie unbürokratischer per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet.

BFB-Blitzumfrage 'Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen'

Bitte an alle niedergelassenen Mitglieder um Beteiligung

(LPK BW)

Die Corona-Pandemie erzeugt derzeit eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Ausnahmesituation. Ziel der Politik ist es, die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie einzudämmen. Freiberufler können (finanzielle) Hilfen beantragen. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) macht dazu in Kooperation mit dem Landesverband der Freien Berufe (LFB) eine aktuelle Umfrage, in der u.a. Folgendes erhoben wird:

Warnung vor neuer Abo-Falle

Unerlaubte Werbeanrufe an Kammermitglieder

(LPK BW)

Aktuell werden Kammermitglieder mit unerlaubten Werbeanrufen in der Absicht kontaktiert, am Telefon unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Deshalb weisen wir alle Mitglieder darauf hin, bei telefonischen Anfragen unbekannter Unternehmen äußerte Vorsicht walten zu lassen. Geben Sie keine personenbezogenen Daten an Unbekannte heraus und bestätigen Sie auch keine personenbezogenen Daten gegenüber Ihnen unbekannten Personen oder Unternehmen!

Arme Kinder durch Coronakrise gesundheitlich gefährdet

BPtK fordert Essen auf Rädern und Hartz-IV-Krisenzuschlag

(BPtK)

Fast zwei Millionen Kinder leben in Familien, die Grundsicherung erhalten. Etwa jede fünfte armutsgefährdete Person und ihre Kinder leben in überbelegten Wohnungen. Kinder haben häufig kein eigenes Zimmer und keinen Rückzugsraum. „Finanzielle Sorgen und beengte Lebensverhältnisse lassen Konflikte schneller eskalieren, manchmal sogar bis hin zu Gewalt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Coronakrise gefährdet insbesondere die Gesundheit von Kindern aus Familien mit geringen Einkommen.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf körperliches und seelisches Befinden und Bewältigungsverhalten

Online-Umfrage von ZI, Uni Mainz und Uni Konstanz - Bitte um Beteiligung

(LPK BW)

Mit einer landesweiten Online-Befragung wollen Klinische Psychologen am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (Prof.  Josef Bailer und Kolleg*innen), der Universität Mainz (Prof. Michael Witthöft und Kolleg*innen) und der Universität Konstanz (Prof. Daniela Mier und Kolleg*innen) körperliche und psychische Auswirkungen der Corona-Pandemie untersuchen.

„Der Schutzraum der Praxis fehlt“

BPtK-Reader: Erfahrungen von Psychotherapeut*innen in der Coronakrise

(BPtK)

Die Coronakrise hat auch die psychotherapeutische Beratung und Behandlung erheblich verändert. Hygieneregeln hielten Einzug in die psychotherapeutische Praxis, Patient*innen in Quarantäne mussten per Videogespräch versorgt werden, tagesklinische Angebote fielen weg. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat diese Entwicklung von Anfang an begleitet und die Erfahrungen mit Psychotherapie im Ausnahmezustand dokumentiert.

Leitfaden für die Prüfung von Gesundheits-Apps veröffentlicht

BfArM-Verzeichnis schafft die erforderliche Transparenz

(BPtK)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Leitfaden zur Prüfung von Gesundheits-Apps, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ihren Patient*innen verschreiben können, veröffentlicht. „Sehr wichtig ist, dass im Verzeichnis erkennbar sein wird, ob die Gesundheits-App bereits auf ihre Wirksamkeit geprüft oder nur zur Probe zugelassen ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.