Befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

BPtK aktualisiert Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK)

Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten verfügbar sein. Dazu hat die Bundesregierung auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen.

Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert.

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