Das Ergänzende Hilfesystem (EHS)

Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs

(LPK BW)

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche Betroffene von sexuellem Missbrauch wurden, bietet das Ergänzende Hilfesystem (EHS) bereits seit 01.05.2013 im familiären und institutionellen Bereich Hilfen zur Linderung der aus dem Missbrauch entstandenen Folgeschäden an. Betroffene können einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern bzw. auszugleichen sollen, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen. Die durch das EHS zu gewährenden Leistungen sollen die Leistungen der gesetzlichen Hilfesysteme ergänzen und in den Regelsystemen bestehende Lücken schließen. Sie werden daher ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (z.B. Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert.

Dazu gehören z.B. Therapien, aber auch finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungs‐ und Qualifizierungsmaßnahmen, wenn aufgrund des Missbrauchs Brüche in der Bildungs‐ und/oder Erwerbsbiografie entstanden sind. Es können auch Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Beratungs‐ und Betreuungskosten sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen übernommen werden.

Die Antragstellung ist noch bis zum 30. April 2016 möglich.

Weitere Informationen zum EHS finden Sie unten in den FAQs zum EHS sowie unter www.fonds-missbrauch.de. Zudem können mit dem online ausfüllbaren Bestellschein, den wir hier zur Verfügung stellen, Flyer und Informationskarten zur Auslage in Praxen bestellt werden.

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