Vertreterversammlung LPK BW

27.11.-28.11.2015

(LPK BW)

Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen. In der folgenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte einer Weiterbildungsregelung ausführlich beleuchtet, insbesondere die strukturellen Anforderungen unter qualitativen Gesichtspunkten und die finanziellen Anforderungen im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen. Einigkeit bestand in der Einschätzung der Wichtigkeit der Umsetzung der Reform und der Notwendigkeit, dass sich die Profession weiterhin konstruktiv am Reformprozess beteiligen muss.

Weiterhin wurde die vom Haushaltsausschuss und Vorstand eingebrachte Haushaltsplanung besprochen. Nach ausführlicher Information und anschließender Aussprache wurde zuerst der Haushalt 2014 beschlossen und Vorstand und Rechnungsführerin mit großer Mehrheit entlastet.

Anschließend wurde durch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses dargelegt, dass eine Beitragsstabilität seit 2008 gehalten werden konnte. Dies ist alleine aufgrund der allgemeinen Preissteigerung, Tarifanpassungen u.ä. eine bemerkenswerte Leistung. Um die Haushaltsführung unter den Vorgaben des Heilberufekammergesetzes und der Haushalts- und Kassenordnung weiterhin gesichert vornehmen zu können, wurde ab dem Haushalt 2016 eine Beitragserhöhung vorgeschlagen. Der Vorschlag, eine Erhöhung des Regelbeitrags für 2016 von derzeit 400 auf 440 Euro anzupassen und den ermäßigten Regelbeitrag I auf 264,00 Euro, den ermäßigte Regelbeitrag II auf 176,00 Euro und den Mindestbeitrag auf 110,00 Euro anzupassen, wurde nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich befürwortet und verabschiedet.

Für den DPT stand die Nachwahl von zwei persönlichen Stellvertretern an. Die Nachwahl eines Stellvertreters auf Vorschlag der entsprechenden Liste ergab für die vorgeschlagene Person zum wiederholten Male keine Mehrheit. Die Liste wollte keine weitere Person zu Nachwahl vorschlagen. Somit ging das Vorschlagsrecht an die Vertreterversammlung über. Diese befragte Mitglieder der Liste, ob diese sich zur Wahl stellen würden. Dies wurde allerdings erneut abgelehnt. Obwohl die Vertreterversammlung dann eine/n Kandidaten/Kandidatin aus einer anderen Liste benennen kann, verzichtete man darauf und ließ die Position vakant. Bei der Wahl des weiteren Stellvertreters wurde die vorgeschlagene Kandidatin einer anderen Liste einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.

Die Berufsordnung wurde an die Muster-BO angepasst. Es wurde zu speziellen Aspekten bei der Arbeit mit minderjährigen Patienten (§9) der Ansatz 3 neu gefasst: „Die erste Sitzung kann ein Sorgeberechtigter eines nicht einwilligungsfähigen minderjährigen Kindes allein veranlassen, wenn sich diese auf das Gespräch mit dem Sorgeberechtigten bezieht, das Kind nicht anwesend ist und keine Diagnostik oder Indikationsstellung erfolgen. Weitere Sitzungen setzen dann die Einwilligung aller Sorgeberechtigten voraus.“ Die Änderungen der Weiterbildungsordnung, insbesondere die Anpassung an die Muster-WBO wurde beschlossen, ein neuerer Bereich „Gesprächspsychotherapie“ in die Weiterbildungsordnung aufgenommen. Weiterhin wurde der LPK-Vorstand von der VV beauftragt, der VV eine Überblick zu verschaffen, wie sich derzeit der unterschiedliche Frauen- und Männeranteil innerhalb der Psychotherapeutenschaft der LPK BW in den Gremien, Ausschüssen und im Vorstand der LPK darstellt.

Weiterführend wurde angeregt zu überlegen, wie Anreize für junge Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden können, sich in der Berufspolitik zu engagieren, das Berufsbild Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für männlichen Nachwuchs attraktiv zu machen und wie neben dem Berufsziel Selbständigkeit / Arbeit in der Niederlassung die vielfältigen Arbeitsfelder im Angestelltenverhältnis bekannter gemacht werden können.

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