Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen. In der folgenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte einer Weiterbildungsregelung ausführlich beleuchtet, insbesondere die strukturellen Anforderungen unter qualitativen Gesichtspunkten und die finanziellen Anforderungen im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen. Einigkeit bestand in der Einschätzung der Wichtigkeit der Umsetzung der Reform und der Notwendigkeit, dass sich die Profession weiterhin konstruktiv am Reformprozess beteiligen muss.
Weiterhin wurde die vom Haushaltsausschuss und Vorstand eingebrachte Haushaltsplanung besprochen. Nach ausführlicher Information und anschließender Aussprache wurde zuerst der Haushalt 2014 beschlossen und Vorstand und Rechnungsführerin mit großer Mehrheit entlastet.