Die LPK BW ist ordentliches Mitglied im Landeskrankenhausausschuss (LKHG)

(LPK BW)

Mitte Januar erreichte ein Brief des Sozialministeriums die Kammer, mit dem die LPK gebeten wurde, zur ersten Sitzung des LKHG im März 2016 ein ordentliches Mitglied zu entsenden.

Dies werten wir als besonderen Erfolg unserer kontinuierlichen Bemühungen in dieser Angelegenheit. Die Kammer hat seit ihrem Bestehen besonders intensiv und mit zunehmender Resonanz aus Regierung und Politik in den letzten Jahren wiederholt die stärkere strukturelle Einbeziehung und Vertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gefordert, entsprechend ihrer wahrgenommenen Aufgaben und Verantwortung bei der Versorgung psychisch kranker Menschen in Krankenhäusern und deren teilstationären Einrichtungen.

Die Landesregierung hat mit dem neuen Landesgesundheitsgesetz (Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg LGG vom 16.12.2015) die Zusammensetzung und Beteiligungsrechte im Landeskrankenhausausschuss erweitert. Damit ist die Kammer nun in dem Gremium vertreten, das uns immer im Hinblick auf die strukturell bessere Integration der PP und KJP in den Kliniken besonders wichtig war, da in ihm die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung beraten wird bzw. auch die strukturelle Planung zur Qualität der stationären und teilstationären Versorgung psychisch kranker Menschen.