Im verhandelten Tarifvertrag zwischen Ver.Di als Vertreter der Arbeitnehmer und dem Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (gültig ab 1.1.2017) wurden sowohl neue Tätigkeitsmerkmale verhandelt als auch bestehende neu bzw. verändert aufgenommen.
Es ist gelungen, auch die neuen Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in den Tarifvertrag mit aufzunehmen. Leider konnte die Forderung der Gewerkschaft in die Eingruppierung in EG 15 in den Verhandlungen nicht umgesetzt werden.
Im neuen Tarifvertrag heißt es nun:
Entgeltgruppe 14
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, jeweils mit Approbation und entsprechender Tätigkeit
Seit 1. Januar 2017 können PP und KJP (mit entsprechender Tätigkeit), die bisher in EG 13 eingruppiert sind, eine Höhergruppierung in EG 14 beantragen. Als Arbeitnehmer kann man jedoch nicht davon ausgehen, dass die Höhergruppierung automatisch erfolgt. Die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 kann – auf Grund dieser Tarifänderung – nur bis zum 31.12.2017 beantragt werden und wirkt immer auf den 1. Januar zurück. Maßgeblich für die neue Eingruppierung ist also immer der Status vom 01.01.2017.
Erfolgt im Laufe des Jahres 2017 eine Höherstufung in eine andere Erfahrungsstufe, so wird diese evtl. nicht berücksichtigt, da stets der Status am 01.01.2017 für die Höhergruppierung nach dieser Tarifänderung genommen wird. Nach der Höhergruppierung beginnt die Erfahrungsstufe dann auch wieder am Anfang, bereits durchlaufene Jahre werden nicht angerechnet.
Im Tarifvertrag wurde auch vereinbart, dass zukünftige Höhergruppierungen unter der Beibehaltung der Erfahrungsstufe erfolgen. Dies gilt aber noch nicht für die Höhergruppierung nach dieser Tarifänderung. Letztmalig erfolgt die Höhergruppierung also nicht strikt vertikal in die gleiche Erfahrungsstufe, sondern in die Erfahrungsstufe, die ein höheres als das bisherige Entgelt beinhaltet (s. Grafik).