Die Berufsrechtkonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer fand am 27.01.2017 in Stuttgart statt - eingeladen hatte dieses Jahr die LPK Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Konferenz von Mitgliedern aller Landeskammern besucht. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse in angeregten Diskussionen.
Das Thema der Konferenz war „Abstinenz in der Psychotherapeutischen Behandlung“ und deren vielfältige Erscheinungsformen, z. B. der sexuelle Kontakt zwischen Therapeut und Patient, persönliche Kontakte, die über den Rahmen des psychotherapeutischen Gesprächs hinausgehen, Indoktrination, wirtschaftliche Verbindungen wie Geschäfte, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse zwischen Psychotherapeut und Patient. Prof. Dr. Stellpflug (BPtK), der die Wichtigkeit eines fachlichen Austausches zu diesen Themen betonte, führte in seinem Vortrag exemplarisch mit zwei Beispielsfällen in das Thema ein.
In der Diskussion wurde die Tendenz der Staatsanwaltschaften kritisch diskutiert, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c Abs. 2 StGB) einzustellen, wenn eine einvernehmliche Beziehung zwischen einem Psychotherapeuten und einem Patienten nicht widerlegt wird. Die Teilnehmer tauschten sich zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen aus. Es wurde angeregt, ein Gespräch mit dem Justizministerium und ein Austausch zwischen Justiz und Psychotherapeutenschaft zu beginnen, da oft die besondere Rolle des Psychotherapeuten als Behandelnder nicht verstanden wird.
Die Teilnehmer diskutierten Möglichkeiten des Strafmaßes, auch über das finanzielle Strafmaß hinaus, z. B. über die Einstellung von berufsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren gegen Auflagen und Weisungen, insbesondere der Auflage von Supervisionen oder Selbsterfahrungen. Rechtanwältin Claudia Dittberner, PTK Berlin stellte in ihrem Vortrag ein Urteil des OLG Karlsruhe (vom 11.08.2006, 14 U 45/04) und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (vom 09.07.2015, III ZR 329/14) vor, bei denen jeweils die Herausgabe von Adressdaten eines Patienten an einen Mitpatienten durch den Berufsgeheimnisträger zu klären war.
Stephanie Tessmer, Juristin der LPK BW stellte einige Kennzahlen der berufsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren in Baden-Württemberg dar und skizzierte den Sachverhalt mehrerer Beschwerden und zweier berufsgerichtlicher Verfahren. Sie stellte die Besonderheiten in Baden-Württemberg dar, die vom Verfahren der anderen Bundesländer abweichen.
Kristiane Göpel, Vorstandsmitglied der LPK BW und Moderatorin der Konferenz erinnerte daran, dass auf der letzten Berufsrechtskonferenz die Erstellung eines Kataloges über berufsrechtliche und berufsgerichtliche Sanktionen auf Anregung des Länderrats besprochen wurde. Die Konferenzteilnehmer diskutierten diesen Vorschlag und einigten sich drauf, ein Formblatt zu entwickeln, das ständig erweitert werden kann und das die Vertreter der Kammern bearbeiten. Die nächste Berufsrechtskonferenz findet am Freitag, den 26.01.2018 (voraussichtlich in Berlin) statt.