Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig. Die Reformpläne der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sehen vor, dass Psychotherapeuten künftig ähnlich wie Ärzte die Approbation bereits nach dem Studium erhalten und nach einer Weiterbildung die Fachkunde in Gebieten und Schwerpunkten erwerben.
Um Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung machen zu können, hat die BPtK zwei Studien in Auftrag gegeben. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) hat untersucht, wie die ambulante Weiterbildung unter Nutzung der Strukturen der heutigen Ausbildungsinstitute organisiert werden kann. Die personellen und finanziellen Anforderungen einer stationären Weiterbildung hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die BPtK analysiert. Die Ergebnisse der Studien sind seit heute öffentlich und können von der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.