Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten

Gemeinsamer Bundesausschuss hebt Einschränkungen auf

(BPtK)

Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.

"Ein Psychotherapeut muss dafür sorgen können, dass Patienten zum Beispiel bei Suchterkrankungen oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auf direktem Weg auch eine stationäre Behandlung erhalten", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Die bisherige Regelung gefährdete eine unmittelbar notwendige Behandlung." Vielen schwer psychisch Kranken sei es außerdem erst mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen oder weitere erforderliche medizinische Behandlungen zu erhalten. Durch Soziotherapie lassen sich Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen und hohe stationäre Behandlungskosten verringern. "Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen können, stärkt ihre Rolle in der Versorgung von schwer psychisch Kranken", stellte BPtK-Präsident Munz fest.

Die Änderungen der vier G-BA-Richtlinien treten in Kraft, nachdem sie vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und nicht beanstandet wurden. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatten Psychotherapeuten im Juli 2015 die Befugnisse erhalten, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und Krankentransporte zu verordnen und ins Krankenhaus einzuweisen. Zugleich war der G-BA beauftragt worden, die Details der Verordnungsbefugnisse in seinen Richtlinien zu regeln.

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