Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk

AUFRUF an Neuapprobierte sowie kurz vor der Approbation stehende Kolleginnen und Kollegen

(LPK BW)

Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass sich neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt a) bei der Landespsychotherapeutenkammer und b) vor allem beim Versorgungswerk melden müssen, da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Neuapprobierte müssen sich innerhalb eines Monats nach Approbation bei der Kammer angemeldet haben. Wer dies nicht tut oder auch seinen weiteren in den Meldeordnungen geregelten Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden. Finanziell sehr schmerzhaft kann es allerdings vor allem werden, wenn Neuapprobierte sich nicht beim Versorgungswerk anmelden. Dieses ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich niederlassen, verbindlich. Hier können bei Nichtanmeldung schnell mehrere Tausend Euro Nachzahlungen auf Neuapprobierte zukommen. Bitte informieren Sie sich über diese Notwendigkeiten möglichst noch während Ihrer Ausbildung.

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