Mittlerweile hat der Rechtsanwalt die Zurücknahme der Abmahnungen erklärt und die Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren zugesichert. Für Rückfragen können Sie sich an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.
Mittwoch, 2. August 2017
zu unserer Nachricht vom 02.08.2017
Mittlerweile hat der Rechtsanwalt die Zurücknahme der Abmahnungen erklärt und die Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren zugesichert. Für Rückfragen können Sie sich an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.