Änderung Gebühren

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, Anerkennungen und Erteilung von Fortbildungszertifikaten

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in der letzten Vertreterversammlung eine Änderung der Gebühren für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, für Anerkennungen und für die Erteilung von Fortbildungszertifikaten beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Änderungen in § 6 und Anlage III der Gebührenordnung am Tag nach Erscheinen der nächsten Ausgabe des Psychotherapeuten-Journals (Mitte März 2018) in Kraft treten werden:

  • Für die Erteilung eines Fortbildungszertifikates (§ 4 Abs. 1 Fortbildungsordnung) wird eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben (bisher gebührenfrei). Wird das Fortbildungszertifikat weniger als drei Monate vor dem Ende des zu bescheinigenden Zeitraums beantragt, so erhöht sich die Gebühr für die Erteilung des Fortbildungszertifikates auf 50,- Euro. Werden im Falle des Satzes 2 Nachforderungen der Kammer erforderlich, weil Unterlagen unvollständig sind oder die Mindestanzahl der Fortbildungspunkte noch nicht erreicht ist, so erhöht sich die Gebühr für die Erteilung des Fortbildungszertifikates auf 75,- Euro.
  • Für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen der Kategorien A bis D und G, für die ein Entgelt von den Teilnehmern erhoben wird, errechnet sich die Gebühr nach den zu vergebenden Fortbildungspunkten (ausgenommen ist die Kategorie C2: Qualitätszirkeln, Supervision, Intervision, Balintgruppen, Selbsterfahrung, interaktionsbezogener Fallarbeit, Kasuistisch-technischen Seminare). Für jeweils bis zu vier angefangene Fortbildungspunkte sind jeweils 25 Euro (bisher 20 Euro) zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 25 Euro (bisher 20 Euro).
  • Für die Kategorien A bis D und G sind folgende Gebühren als Obergrenzen festgesetzt:
    A 120 Euro (bisher 100 Euro)
    B 550 Euro (bisher 500 Euro)
    C 200 Euro (bisher 180 Euro)
    D 100 Euro (80 Euro)
    G 80 Euro.
  • Für die Akkreditierung von sog. C2-Veranstaltungen (= fortlaufende Veranstaltungen mit festem Teilnehmerkreis: Qualitätszirkel, Supervision in Gruppen, Intervision, Balintgruppen, Selbsterfahrung in Gruppen, interaktionsbezogener Fallarbeit, Kasuistisch-technischen Seminare) wird, soweit ein Entgelt von den Teilnehmern erhoben wird, einmalig pro Akkreditierungszeitraum je Gruppe eine Gebühr von 75 Euro (bisher 60 Euro) erhoben. Die Akkreditierung von Einzel-Supervisionen und Einzel-Selbsterfahrungen erfolgt weiterhin gebührenfrei.
  • Für Anerkennungen (als Supervisor/-in, Selbsterfahrungs-, Balintgruppen-, IFA-Gruppen-Leiter/-in oder QZ-Moderator/-in) wird eine Gebühr von 120 Euro (bisher 100 Euro) für den Anerkennungszeitraum von fünf Jahren ab Datum der Anerkennung erhoben. Für Anerkennungen werden weiterhin keine Gebühren erhoben, solange die betreffenden Veranstaltungen ausschließlich ohne Entgelte durchgeführt werden.
  • Für nachträgliche Anrechnungen zuvor nicht akkreditierter Veranstaltungen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Fortbildungsordnung wird pro Prüfung einer Veranstaltung eine Prüfgebühr von 25 Euro (bisher 20 Euro) erhoben, ungeachtet, ob für die Veranstaltungen Entgelte erhoben wurden (die Obergrenze für die Prüfung mehrerer gleichzeitig eingereichter Veranstaltungen bleibt bei 100 Euro),

Für alle Anträge (Fortbildungszertifikate, Akkreditierungen, Anerkennungen), die vor Inkrafttreten der neuen Gebührensätze in der Kammer eingehen, gelten noch die bisherigen Gebühren!

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