LPK-Warnung vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

(LPK BW)

Aktuell berichten uns mehrere Kammermitglieder, dass sie Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten haben. In diesen Schreiben werden die Empfänger unter Hinweis auf vorgeblichen Rechtspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu aufgefordert, ein Formular auszufüllen und unterschrieben an den Absender zurückzusenden. Indes steht nur im Kleingedruckten dieses Formulars der Hinweis, dass mit dem Zurücksenden des unterzeichneten Formulars ein kostenpflichtiges Angebot über ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ angenommen werde und somit ein Vertrag zustande komme. Es handelt sich folglich um ein verdecktes Vertragsangebot.

Wir weisen darauf hin, dass die in dem Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ behauptete Rechtspflicht zur Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Absender nicht besteht und empfehlen allen Kammermitglieder, dieses Schreiben nicht zu unterschreiben und nicht an den Absender zurückzusenden.