Sofortprogramm für psychisch Kranke in ländlichen Regionen

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reicht nicht aus, um psychisch kranken Menschen innerhalb von vier Wochen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln. „Schnelle Termine für Beratung und Diagnose sind ein erster wichtiger Schritt. Danach ist es jedoch entscheidend, dass überhaupt Behandlungsplätze zu vermitteln sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Unverständlich ist, dass mit dem Gesetz zwar mehr Psychiater, die im Schwerpunkt Medikamente verschreiben, aber nicht insbesondere auch mehr Psychotherapeuten zugelassen werden sollen.“

Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. Besonders lang sind die Wartezeiten in den ländlichen Regionen, in Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen. Und auch im Ruhrgebiet gibt es viel zu wenig Psychotherapeuten, weil den Städten zwischen Duisburg und Dortmund nicht die gleiche Anzahl von Behandlungsplätzen wie anderen Großstädten zugestanden wird. „Wir brauchen deshalb insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Psychotherapeuten sollten sich in ländlichen Regionen, die unbestritten besonders schlecht versorgt sind, unbeschränkt niederlassen und Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Diese Aufhebung der viel zu engen Grenzen für die psychotherapeutische Bedarfsplanung sollte auch für das Ruhrgebiet gelten, das besonders schlecht versorgt wird.“

„Der Gemeinsame Bundesausschuss kommt seit Jahren nicht seinem Auftrag nach, die Bedarfsplanung insbesondere für Psychotherapeuten zu reformieren. Unter dem Überschreiten gesetzlich vorgegebener Fristen leiden vor allem psychisch kranke Menschen, deren Leiden sich verschlimmern und chronifizieren“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Gesundheitsminister Spahn darf die psychisch kranken Menschen nicht länger warten lassen. Er muss deshalb in seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz Ad-hoc-Verbesserungen planen, damit für sie auch ausreichend Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.“ Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber mit Vorgaben dafür sorgen, dass künftig die Häufigkeit der psychischen Erkrankungen zur Grundlage der Bedarfsplanung gemacht und sowohl bei der Gesamtzahl der Psychotherapeuten als auch bei regionalen Regelungen berücksichtigt wird.

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